Schutz der Pomatia in Wien - nicht ganzjährig.

Alles rund um unsere einheimischen und benachbarten Schneckenarten.

Schutz der Pomatia in Wien - nicht ganzjährig.

Beitragvon Pfötchen am 06.05.2012, 13:52

Nachdem mich dieses Thema auch sehr interssiert und ich vor allem immer auf der Suche war nach Hinweisen wie es in Österreich mit der Cornu ist, hab ich nun etwas sehr interessantes entdeckt.

Zuerst :

Natur- und Landschaftsschutz fällt in Österreich in den Kompetenzbereich der Bundesländer und ihrer nachgeordneten Bezirksbehörden. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Landesnaturschutzgesetz.


http://www.naturschutz.at/gesetze/naturschutzgesetze/

Sprich, Naturschutz ist in Österreich Ländersache und nicht Staatssache.

Da ich in Wien wohne, interessiert mich natürlich das Wiener Naturschutzgesetz.

Die Weinbergschnecke Helix pomatia fällt in Wien unter die "geschützen Tierarten" (es gibt auch noch "streng geschützte Tierarten"). :

Geschützte Tierarten

§ 5. Die im 2. Abschnitt unter Z 2.2. der Anlage aufgelisteten frei lebenden Tierarten sind geschützt. Für diese Tiere gelten die Verbote des § 10 Abs. 4 Wiener Naturschutzgesetz nur während der jeweils angegebenen Zeiten oder während des jeweils angegebenen Entwicklungsstadiums.



§ 10 Abs. 4 besagt :

§ 10. (1) Für streng geschützte Pflanzen nach § 9 Abs. 1 Z 1 sind folgende Maßnahmen verboten:

1. das Pflücken, Sammeln, Abschneiden, Ausgraben oder Vernichten dieser Pflanzen in deren natürlichem Verbreitungsgebiet,

2. der Besitz, Transport, Handel oder Austausch und das Angebot zum Verkauf oder zum Austausch von aus der Natur entnommenen Pflanzen.
Der Schutz dieser Pflanzen bezieht sich auf ihre ober- und unterirdischen Teile und gilt für alle Lebensstadien.
(2) Geschützte Pflanzen nach § 9 Abs. 1 Z 2 dürfen nur in beschränktem Ausmaß gepflückt, gesammelt, abgeschnitten, ausgegraben, entfernt oder vernichtet werden. Es ist verboten, die oberirdischen Teile dieser Pflanzen in einer über den persönlichen Bedarf hinausgehenden Menge zu pflücken, zu sammeln oder abzuschneiden. Unter dem persönlichen Bedarf ist jene Menge zu verstehen, deren Stengel vom Daumen und Zeigefinger einer Hand vollständig umfasst werden können. Für die unterirdischen Teile der Pflanzen gilt Abs. 1.
(3) Für streng geschützte Tiere nach § 9 Abs. 1 Z 1, mit Ausnahme der Vögel, sind folgende Maßnahmen verboten:

1. alle Formen des Fangens oder der Tötung, ungeachtet der angewandten Methode,

2. jede absichtliche Störung dieser Tiere, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten,

3. jede absichtliche Zerstörung oder Beschädigung sowie die Entnahme von Eiern aus der Natur,

4. jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten,

5. der Besitz, das Halten, der Handel oder der Austausch und das Angebot zum Verkauf oder zum Austausch von aus der Natur entnommenen Tieren im lebenden oder toten Zustand oder deren Körperteilen,

6. der Transport im lebenden Zustand.

Diese Verbote gelten für alle Entwicklungsstadien der Tiere.

(4) Für geschützte Tiere nach § 9 Abs. 1 Z 2, mit Ausnahme der Vögel, gelten die Verbote des Abs. 3 während der Paarungs- und Brutzeit. Für bestimmte Entwicklungsformen kann der Schutz in der Verordnung gemäß § 9 Abs. 1 eingeschränkt werden.


5. Schnecken (Gastropoda)


Weinbergschnecke (Helix pomatia)

Zeit, in der der Arten- und Lebensraumschutz gilt:

1. Februar bis 31. August


http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 800200.htm
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 800000.htm

Heißt also, in Wien ist es nach dem 31. August absolut legal, Weinbergschnecken aus der Natur zu entnehmen, oder ? Und nein, nicht das ich das vorhabe ;) Ich möchte gar keine Pomatia halten ;) Finds nur interessant, weils ja immer heißt absolut verboten, was anderswo sicher immer so ist, aber hier wies aussieht eben nicht. In anderen Bundesländern , zb Steiermark sind sie glaub ich das ganze Jahr über geschützt. Allerdings hab ich nun endlich Gewissheit, dass das Entnehmen von Cornu aspersum sicher nicht verboten ist (wie es hier im Forum immer wieder gesagt wird, zwar für Deutschland, da kenn ich mich nicht aus, da kanns gut sein - aber in Wien zählt die Cornu nicht automatisch auch zu den geschützten Tierarten, nur weil sie mit der Pomatia verwandt ist oder ihr ähnlich sieht).
lg von Christine + den 8 Haarigen + den 10 Schleimigen
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Re: Schutz der Pomatia in Wien - nicht ganzjährig.

Beitragvon Fine am 07.05.2012, 06:32

Also, wie das jetzt in Österreich ist, kann ich nicht beurteilen, aber auch hier in Deutschland gibt es, soweit ich weiß, außer dem Bundesnaturschutzgesetz auch Regelungen für die einzelnen Bundesländer.
Ich meine sogar, dass es so war/ist (?), dass es in bestimmten Ländern zu bestimmten Zeiten erlaubt ist, Weinbergschnecken abzusammeln.....wenn ich mich recht erinnere waren es nicht festgelegte Monate sondern alle x Jahre.....da kann ich mich aber auch täuschen.
Zu den Cornu aspersum: Da geht es in Deutschland wohl nur um heimische Populationen, die haben den gleichen Schutzstatus wie Helix pomatia, müssten demnach auch gleich behandelt werden, denke ich.
JegrößerderDachschaden,
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