bisher habe ich gelesen, daß empfohlen wird, unerwünschte Gelege einzufrieren, da es verboten ist, Nachzuchten auszusetzen.
Aber,- wenn die Weinbergschnecke unter Naturschutz steht, wieso dann nicht ihre Gelege ? Wären die nicht dann genauso geschützt , auch die der Nachzuchten ?
Und noch eine Frage : wo finde ich den entsprechenden Gesetzestext für Deutschland ? Hat da jemand einen link für mich ?
( ich hab immernoch nichts gefunden...
)
für Eure aufschlußreichen Antworten...
,
), damit werde ich mich noch befassen müssen, mich interessiert das z.Zt. sehr . . .