Jetzt mal eine richtig dusslige Frage:
Warum ist es bei Weinbergschnecken einerseits verboten, sie aus der Natur zu entnehmen, aber andererseits auch, in Gefangenschaft gezüchtete Tiere wieder auszuwildern? Widerspricht sich das nicht irgendwie?
Ich meine, nicht, daß ich das vor hätte - aber mal ganz dumm gedacht: Bei mir in der Gegend (Flußnähe, Wald) gibt es MASSIG Weinbergschnecken. Also richtig viele. Angenommen, ich würde davon ein paar in ein Terra setzen, die nachzüchten und den Nachwuchs wieder auswildern - dann wäre das doch (vom biologischen Standpunkt aus betrachtet) im Grunde vollkommen unbedenklich, oder?
Daß man jetzt Achatinas nicht auswildern sollte, versteht sich ja eh (oder grundsätzlich Arten, die hier nicht heimisch sind), aber bei einer Art, die hier eh heimisch ist, aber bedroht, und die in einem Gebiet ausgesetzt würde, wo sie ohnehin vorkommt (also wo keine komplette Neuansiedlung stattfindet) wäre das doch prinzipiell (!) sogar gut, oder nicht?
Kann mir das irgendwer logisch erklären, oder ist das nur wieder so ein bescheuertes Gesetz, das nur für Präzedenzfälle von Nutzen ist?