Hi,
ich weiß leider nicht mehr wo ich das gelesen habe, bin mir aber sicher, dass es dort hieß, dass auch Bänderschnecken nicht aus der Natur entnommen werden, genauso wie "versehentliche" Nachzuchten nicht ausgesetzt werden dürfen.
Das Gesetz soll verhindern, dass sich jeder Tiere aus der Natur holt, dass hat ökologische Gründe. Natürlich fällt es nicht ins Gewicht, wenn man zwei Schnecken zu sich aufnimmt. Doch man stellt sich dann vor, es würden viele machen, so wie früher mit den Weinbergschnecken.
Ich würde dir empfehlen entweder nach Angeboten im Forum zu schauen, bzw. selbst ein Gesuch einsetzen oder als Alternative könntest du auch zwei Tiere holen, wenn man sie gut hält, bekommen sie schnell Nachwuchs (ich spreche aus eigener Erfahrung, es würden nämlich schnell zu viele werden). Anschließend könntest du die Wildfänge wieder dorthin zurückbringen, wo du sie eingesammelt hast.
Ich denke aber auch, dass es besser ist noch zu warten und dann an einem regnerischen Tag zu suchen.
Noch etwas zu den Weinbergschnecken: man darf keine Wildfänge entnehmen, dass ist schon richtig, aber hier im Forum habe ich auch noch nie lesen können, dass einer Wildfänge angeboten hat, sondern immer Nachzuchten- und das ist erlaubt
Sie können sie auch von einer Weinberschneckenfarm haben. Warum soll der Züchter nciht auch Tiere lebend abgeben. Also sollte man vorsichtig sein, evtl. Beschuldigungen hier auszusprechen.
Lg Franzi