Hey Birte,
habe es auch nicht als "Angriff" verstanden sondern war
nur überrascht über die Formulierung^^
Die Recherche hat sich über mehrere Stunden hingezogen und
die vielen Links habe ich nicht mehr parat. Was hoffe ich aber,
nichts an der Glaubwürdigkeit meiner Aussage ändert.
Man muss sich die zahlreichen Bestimmungen - die zum Teil
aus dem Ende der 90iger, teilweise sogar Anfang der 80iger Jahren stammen -
wirklich genau durchlesen.
Dort heißt es meist:
- das sammeln
- das absammeln
usw. wobei unterstellt wird, das es sich um eine größere Menge handelt,
so wie sie zu kommerziellen Zwecken benötigt wird.
Auch Herr Dr. Wiese hat ja, wenn ich mich recht erinnere, eine Formulierung
bebraucht, die die einzelne Entnahmen von Tieren, nicht grundsätzlich ausschließt.
Wie unterschiedlich diese Gesetze in Europa wirken kann man an einem Artikel
der Berliner Zeitung beispielhaft nachlesen:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0831/brandenburg/0041/index.htmlDie in Polen
eingesammelten rund 60.000 Tiere wurden ja nie
wieder in ihren Urspungsbiotop entlassen.
Also, das "Sammeln" von Tieren ist mit Sicherheit verboten - zu Recht!
Die Entnahme von einzelnen Tieren zum Zweck der Beobachtung in Lehre, Forschung, Schule usw.
nicht.
Nochmals an dieser Stelle mein Hinweis zu dieser Thematik:
Ich befürworte in keinster Weise die Entnahme von Weinbergschnecken aus der Natur!
Ich möchte nur erreichen, dass das schlechte Gefühl verschwindet, dass wer es doch tut,
sich irgendwie strafbar macht.
Es ist wie in so vielen Fällen eine Gewissensentscheidung!
LG Achim