Wo finde ich Schnecken am besten?

Alles rund um unsere einheimischen und benachbarten Schneckenarten.

Beitragvon Kristin am 22.03.2008, 18:38

Ich will mich hier ja nicht einmischen und keine Disskusion weiterführen, aber ich muss sagen: Wo er Recht hat, hat er Recht.
"Was die Menschen trennt, ist gering, gemessen an dem, was sie einen könnte."
Halldór Laxness, isländischer Schriftsteller und Nobelpreisträger
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Beitragvon Nocturna am 22.03.2008, 18:44

Es ist draussen noch ein wenig kühl. Warte noch ein paar Wochen und du wirst massenweise Bäderschnecken in deinem Garten, auf der Wiese, im Wald etc. finden. Ob du ein Tier aus der Natur entnehmen darfst hängt nicht vom Habitat ab, sondern davon, ob die Art geschützt ist oder nicht. Bänderschnecken darfst du also überall sammeln (auch im Wald), Weinbergschnecken dagegen nirgendwo, nicht mal im eigenen Garten. Explizit als Naturschutzgebiet bezeichnete Bezirke natürlich ausgenommen, da wird gar nichts gesammelt.
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Beitragvon Ingo Fritzsche am 22.03.2008, 19:24

@nocturna et all
ganz so einfach wie ihr euch das vorstellt ist die entnahme aus der natur allerdings doch nicht!

Denn laut §41 Absatz 1(1) BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere .... ohne vernünftigen Grund zu fangen...

Nun sollte jedoch geklärt werden,was ein verünftiger Grund ist, nun das Verlangen die Tiere in ein Terrarium zu setzten zählt beim Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung (ja soetwas gibt es) nicht wirklich dazu!

Ich brauche selbst für meine Fotoarbeiten im Freien eine Ausnahmegenehmigung, wie sie eigentlich jeder brauch.

Wie kommt man an solch eine Genehmigung, nun das ist Länderabhängig. In Sachsen-Anhalt zB. regelt dies die Obere Naturschutzehörde, ebenso in Brandenburg das LAU. In Niedersachsen sind die einzelnen Unteren Naturschutzbehörden damit beauftragt, diese Genehmigungen zu vergeben. Für Schleswig und Hamburg ist es wieder die Obere Behörde. Alles was weiter Südlich abläuft entzieht sich meiner Kenntnis, dahatte ich noch kein Gutachten!

Gründe bei der Beantragung: Zuarbeit zur Roten Liste, dann sollten aber auch wirklich Ergebnisse folgen, Publikationswunsch über Vermehrungsraten etc. Publikation wird dann gefordert (hier wäre zB. die ARTHROPODA hilfreich) etc.

bis dann
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Beitragvon Franzi am 23.03.2008, 00:32

Hi,
ich weiß leider nicht mehr wo ich das gelesen habe, bin mir aber sicher, dass es dort hieß, dass auch Bänderschnecken nicht aus der Natur entnommen werden, genauso wie "versehentliche" Nachzuchten nicht ausgesetzt werden dürfen.
Das Gesetz soll verhindern, dass sich jeder Tiere aus der Natur holt, dass hat ökologische Gründe. Natürlich fällt es nicht ins Gewicht, wenn man zwei Schnecken zu sich aufnimmt. Doch man stellt sich dann vor, es würden viele machen, so wie früher mit den Weinbergschnecken.
Ich würde dir empfehlen entweder nach Angeboten im Forum zu schauen, bzw. selbst ein Gesuch einsetzen oder als Alternative könntest du auch zwei Tiere holen, wenn man sie gut hält, bekommen sie schnell Nachwuchs (ich spreche aus eigener Erfahrung, es würden nämlich schnell zu viele werden). Anschließend könntest du die Wildfänge wieder dorthin zurückbringen, wo du sie eingesammelt hast.
Ich denke aber auch, dass es besser ist noch zu warten und dann an einem regnerischen Tag zu suchen.

Noch etwas zu den Weinbergschnecken: man darf keine Wildfänge entnehmen, dass ist schon richtig, aber hier im Forum habe ich auch noch nie lesen können, dass einer Wildfänge angeboten hat, sondern immer Nachzuchten- und das ist erlaubt :!:
Sie können sie auch von einer Weinberschneckenfarm haben. Warum soll der Züchter nciht auch Tiere lebend abgeben. Also sollte man vorsichtig sein, evtl. Beschuldigungen hier auszusprechen. :wink:

Lg Franzi :)
Ein Leben ohne Tiere ist ein Irrtum
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Beitragvon Ingo Fritzsche am 23.03.2008, 07:49

Hey,


auch auf die Gefahr hin, das mich Manche mißverstehen, noch ein kleiner Nachtrag.

@Franzi
Wo wurde Wer beschuldigt?

@all
Wenn Ihr Nachzuchten von Helix spp. etc. weitergebt und Ihr auf der rechtlich sicheren Seite sein wollt, so führt ein Bestandsbuch, mit den Ein- und Ausgängen und ein Begleitpapier für den neuen Besitzer, eine Art Herkunftsnachweis.
Dies wird übrigens auch im Gesetz so gefordert (BNatSchG § 43 - hier findet man die Ausnahmen vom Verbot und in der BArtSchV § 5 die Vorschrift zur Buchführungspflicht.)!

bis dann
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Beitragvon Nocturna am 23.03.2008, 09:27

@ Ingo

Ich glaube, du hast dich sehr verständlich ausgedrückt. :wink:
Danke für die Hinweise, denn diesbezüglich hatte ich offenbar wirklich eine Bildungslücke... :-D Manchmal bin ich ein wenig naiv, was die hiesige Bürokratie angeht...

Zur Buchführung bei geschützten Arten kann ich auch nur jedem raten. Woher sollten die Herrschaften vom Amt sonst wissen, dass es wirklich Nachzuchten sind? Ich halte z.B. Skorpione und habe vor einigen Jahren mit einem Pandinus imperator begonnen. Diese Tiere sind auch geschützt (WA Anhang B) und werden nur mit Herkunftsnachweis abgegeben. Bei Weinbergschneckennachwuchs sollte man dem künftigen Besitzer ebenso ein solches Formular mitgeben (falls jemand nicht weiss, was er reinschreiben sollte: lateinischer Artname, Geburtsdatum der Tiere, legale Nachzucht, Name und Adresse des Züchters, Name und Adresse des zukünftigen Halters).

Übrigens, für die Reptilienhalter unter euch: geschütze Wirbeltiere (z.B. der beliebte Königspython oder, in meinem Fall, die Elaphe quatuorlineata) sind beim Landratsamt (untere Naturschutzbehörde) meldepflichtig. Lasst euch also keinen KöPy ohne Herkunftsnachweis andrehen! (Sorry OT, aber es halten ja einige hier Schlangen)

Ganz so dumm bin ich dann doch wieder nicht... :lol: Wenn ich eine Verordnung kenne, dann halte ich mich auch dran. Sonst neige ich allerdings dazu, mir meine kleine Welt so einfach wie möglich zu gestalten... Manchmal zu einfach... :-D

Liebe Grüsse, Gloria
Nocturna
 

Beitragvon Layla am 23.03.2008, 10:22

@Achatzuechter:Also ich finde das Forum ist hier chon groß genug,dass wir uns gegenseitig aus dem "Weg" gehen,ohne uns Ständig anzumotzen.
Layla
 

Beitragvon Ingo Fritzsche am 23.03.2008, 10:23

Nocturna hat geschrieben:Übrigens, für die Reptilienhalter unter euch: geschütze Wirbeltiere (z.B. der beliebte Königspython oder, in meinem Fall, die Elaphe quatuorlineata) sind beim Landratsamt (untere Naturschutzbehörde) meldepflichtig. Lasst euch also keinen KöPy ohne Herkunftsnachweis andrehen! (Sorry OT, aber es halten ja einige hier Schlangen)
Liebe Grüsse, Gloria


Hallo Gloria,

eine neue Verordnung besagt, daß Du zwar die Herkunftbescheinigung für die Python regius haben mußt, jedoch ist diese Art ausgenommen von der Meldepflicht. Deine Elaphe ist nicht meldepflichtig, fällt nicht unter WA!

Bitte dies nur als positive Anmerkung zu werten!

lg
Ingo
Zuletzt geändert von Ingo Fritzsche am 23.03.2008, 10:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Nixie am 23.03.2008, 10:46

Ich würde dir empfehlen entweder nach Angeboten im Forum zu schauen, bzw. selbst ein Gesuch einsetzen


Franzi, hier im Forum ist es verboten einheimische Schnecken anzubieten, mit Ausnahme der Nachzuchten von den Helix und anderen, nur in Nachzucht erhältlichen ;-)


ARTHROPODA, sehr interessant, gut dass du das mal anfürst.

Liebe Grüße :)
Nixie
 

Beitragvon Layla am 23.03.2008, 10:57

@Nixie:Warum ist es eigentlich verboten :?
Layla
 

Beitragvon Nocturna am 23.03.2008, 11:04

Mist, schon wieder eine neue Verordnung übersehen... Da nimmt man bewusst eine bekannte Art als Beispiel und dann trifft es ausgerechnet auf diese nicht zu... :lol:
Ich weiss, dass die Vierstreifennatter nicht unter WA fällt, sondern nur nach deutschem Recht geschützt ist, allerdings sagte mir sowohl der Mensch beim Landratsamt, als auch der Mitarbeiter bei uns im zoolog. Institut der mir das Tier zur Verwahrung übergeben hat, dass ich auch solche Tiere melden muss. Egal wer nun recht hat, so bin ich jedenfalls auf der sicheren Seite... :lol:
Ich werte doch alles, was du sagst als positive Anmerkung. :wink: Schön, wenn ich ohne ewiges Suchen auf Behördenseiten wichtige Infos bekomme... :-D

LG Gloria
Nocturna
 

Beitragvon Nixie am 23.03.2008, 12:52

Layla hat geschrieben:@Nixie:Warum ist es eigentlich verboten :?


Einheimische hier anzubieten? Ich denke die Admins wollen einfach nur verhindern dass manche losgehen, Schnecken sammeln, sie hier anbieten und verschicken. Beispiel: Wenn es bei dir im Garten Hainbänderschnecken gibt, warum solltest du sie dann zugeschickt bekommen (und dafür auch noch was zahlen)? Das ist unnötig und den Tieren wird es auch nicht gefallen rumzureisen :wink:
Nixie
 

Beitragvon Layla am 23.03.2008, 13:18

Achso ja deshalb.Kann man hier den keinen Nachwuchs von heimischen schnecken verschicken?
Layla
 

Beitragvon Jonas am 23.03.2008, 13:26

Verschicken schon, aber nicht öffentlich anbieten. Keiner verbietet dir Schnecken mit einem anderen Mitglied privat per pn zu "tauschen".
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Beitragvon Nocturna am 23.03.2008, 13:28

@ Ingo

Nachtrag zum oben Diskutierten: Wo finde ich denn offizielle Angaben darüber, welche Tiere ich nun anmelden muss? (Nur bezüglich Artenschutz; nicht in Bezug auf die genehmigungspflichtigen "gefährlichen Tiere", denn die Liste für Bayern besitze ich) Vielen Dank für deine Hinweise!

LG Gloria
Nocturna
 

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