Auf die Frage : Weinbergschnecken aus der Widbahn aufnehmen

Alles rund um unsere einheimischen und benachbarten Schneckenarten.

Auf die Frage : Weinbergschnecken aus der Widbahn aufnehmen

Beitragvon Minchenx3 am 27.03.2008, 22:52

Hallo,

in einigen Threads habe ich gelesen das sich die meisten bewusst sind das die Weinbergschecken auf der Roten Liste stehen und man sie nicht aus der Natur aufnehmen darf.
Viele waren sich (wenn ich nicht falsch gelesen habe) nicht bewusst was passiert wenn es raus kommen würde wenn jemand rauskriegt das die Weinbergschnecke aus der Freiheit gerissen wurde:

Wenn dieses rauskommt kann man zu einer Geldstrafe bis zu 10.000€
verurteilt werden.

Ich weiss selber nicht wie jemand es rauskriegen würde das man die Schnecke als WF hat und nicht als Nachzucht,weil man hat ja keine Papiere für seine Schnecken oder ähnliches .Es sollte nur ein kleiner Tipp sein und die Antwort auf die Frage:Was würde denn dann passieren wenn jemand rauskriegen würde das meine Weinbergschnecke ein WildFang ist!?

LG, Mina :wink:
Minchenx3
 

Beitragvon Jonas am 28.03.2008, 09:26

Ich antworte mal realistisch.
Erstmal ist die Frage: Wer findet es heraus, denn ein Polizist weiß wahrscheinlich selber nicht, dass eine Weinbergschnecke auf der Roten Liste steht. Das wissen ja viele nicht, und deshalb töten Gärtner in ihren Gärten Weinbergschnecken wie Ackerschnecken. Wenn man Leute darauf anspricht sind diese eher verwundert, weil Weinbergschnecken regional unterschiedlich in großen Stückzahlen auftreten. Weinbergschnecken sind nicht direkt vom aussterben bedroht, denn es gibt Gegenden, wo du sie zu tausenden findest, aber ihr Bestand ist in den letzten Jahrzehnten zurück gegangen, deshalb steht die Weinbergschnecke in NRW zum Beispiel in der Kategorie 3 (Gefährdet), welches die geringste Gefährdungsstufe darstellt.
Selbst wenn jemand vom Amt für Naturschutz davon Wind bekommt, wird das Bundesland wohl kaum zig von Euro für Bürokratie ausgeben um dafür zu sorgen, dass die Weinbergschnecke wieder frei kommt und der Halter ein Bußgeld zahlen wird. Als man Kind war hat jeder schon mal Schnecken oder Frösche im Glas gehalten.
Natürlich sollte man keine Weinbergschnecken aus der Natur entnehmen, aber ich persönlich sehe da keine großen Konsequenzen. Aber vielleicht ist da ja auch jemand anderer Meinung :D

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Beitragvon Ina Schnier am 28.03.2008, 12:16

hallo,

das mit den schnecken aus der wildbahn stellt mir noch eine frage:
Wenn niemand Tiere aus der Natur entnehmen darf/ sollte, wie konnte man denn dann nachzuchten bekommen?

Ich meine, die ersten Tiere müssen ja wohl bei irgendjemanden aus der natur kommen, sonst könnte es ja auch keine nachzuchten der weinis geben :roll:

LG
Ina Schnier
 

Beitragvon longlive am 28.03.2008, 12:44

Vor zig Jahren waren Weinis wahrsheinlich noch in Hülle und Vülle in Deutschland( wie man sich das halt denken kann)und da gab es das Gesetz halt nicht und jemand hat Weinis gehalten... :-D So erkläre ich das mir.
Ach, 18 sein ist herrlich, dann mäckert die Mutter nicht beim Auto fahren.
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Beitragvon Jonas am 28.03.2008, 12:52

Ina Schnier hat geschrieben:hallo,

das mit den schnecken aus der wildbahn stellt mir noch eine frage:
Wenn niemand Tiere aus der Natur entnehmen darf/ sollte, wie konnte man denn dann nachzuchten bekommen?

Ich meine, die ersten Tiere müssen ja wohl bei irgendjemanden aus der natur kommen, sonst könnte es ja auch keine nachzuchten der weinis geben :roll:

LG


So siehts aus ;)
Irgendjemand hat wohl ein paar Weinis mitgenommen, die haben dann Nachwuchs bekommen. Nun ist das Problem: Der Nachwuchs darf ja nicht wieder ausgesetzt werden, also: Behalten
Andere Möglichkeit: Es gibt Zuchtanlagen für Weinbergschnecken. Diese Anlagen haben eine Genehmigung für dir Zucht und dementsprechend kann man dort auch an "legale" Schnecken kommen.
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Beitragvon Minchenx3 am 28.03.2008, 16:49

Ja also ich habe das mit dem "Bußgeld" auch nur gelesen und wollte es euch nur mal mitteilen,was anscheinend passieren kann.
Aber ich gebe euch aufjedenfall Recht,woher sollen denn die Nachzuchten kommen wenn niemand eine Weinbergschnecke am "Anfang" mitgenommen hat.

Und woher soll Polizei oder Tierschutz es an der Weini merken das es keine Nachzucht ist sondern WF.
Vielleicht gibt es ja einen Unterschied der so klein ist das man den kaum bemerkt oder wir es nicht wissen aber eigentlich würden die da nicht drauf kommen.

War auch nur so ein tipp was ich halt gelesen hatte :wink:

LG, Mina :-D
Minchenx3
 


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