Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe ja in den vergangenen 14 Tagen viele hunderte von Beiträgen in diesem Forum
wie auch in anderen Foren gelesen und bin immer wieder auf die Diskussion gestoßen,
ob es erlaubt ist, Nachzuchten von einheimischen Arten, auszuwildern.
Vorbemerkung:
Nicht nur in Deutschland, sondern europaweit gibt es Bestrebungen, selten gewordene
Tiere oder vom Aussterben bedrohte Tierarten nachzuzüchten und diese dann auszuwildern.
Es erschien mir deshalb nicht einleuchtend, warum man z.B. die Nachzuchten von
Weinbergschnecken nicht an den Orten auswildern sollte, wo sie bereits vorkommen,
aber eben in einer sehr schwachen Population.
Ich habe mich deshalb an den NABU Berlin und an Herrn Dr. Wiese gewandt, mit der
Bitte um Aufklärung:
Herr Dr. Vollrath Wies ist der Vorsitzende der Deutschen Malakozoologischen Gesellschaft
und berät in dieser Funktion die Naturschutzverbände, die Bundesregierung, den Zoll usw.
http://www.hausdernatur.de/wiesebib.htm
Ich hatte folgende Anfrage gestellt:
Sehr geehrter Herr Dr. Wiese,
ich habe einige Zeit auf Ihrer Internetseite verbracht und nun
eine ganze Menge auch dazugelernt.
Bitte gestatten Sie mir eine Frage an Sie als Vorsitzenden
der Deutschen Malakozoologischen Gesellschaft:
Ist es erlaubt oder vielleicht sogar erwünscht, dass einheimische
Schnecken wie z.B. die Bänderschnecken, Hainschnecken oder
die Weinbergschnecke die von Liebhaber in Terrarien gehalten
werden und die sich dort fortpflanzen, dass man diese Tiere zur
Populationsverstärkung an geeignete Plätze auswildert?
Also wirklich nur einheimische Arten aus Nachzuchten, keine
Schädliche wie z.B. die Spanische Wegschnecke.
Bei vielen Tierarten wird dieses Verfahren ja bereits angewandt.
Ich habe mich diesbezüglich auch an den NABU Berlin gewandt
allerdings noch keine Antwort erhalten.
In den einschlägigen Fachforen im Internet ist dies immer wieder
ein heftiges Diskussionsthema und ich erhoffe mir durch Ihre
Antwort, einen hilfreichen Beitrag im Forum leisten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Kuchta
Ich habe von Herrn Dr. Wiese folgende Antwort erhalten:
Lieber Herr Kuchta, danke fuer Ihre Anfrage - die ich "halbkurz" beantworte. Bitte keine Tiere "auswildern" an Standorten, an denen die Arten keine natuerlichen Populationen haben, das ist rechtlich und naturschutzfachlich nicht in Ordnung (wenn sie da hingehoeren wuerden, waeren sie schon da). Gegen das Halten von Baenderschnecken im Terrarium ist ueberhaupt nichts zu sagen, Weinbergschnecken stehen unter Naturschutz und es ist in den jeweiligen Bundeslaendern zu klaeren, ob das Halten von ihnen erlaubt ist (das ist in den Laendern unterschiedlich geregelt, meist ist das Halten zum Zwecke von Forschung und Lehre problemlos erlaubt). Gezüchtete heimische Schnecken kann man, mit der Einschraenkung, dass dies moeglichst in der Naehe ihrer natuerlichen Herkunft passieren sollte, in die Natur entlassen. Aber wie gesagt nicht in Gegenden, in denen sie natuerlich nicht vorkommen und moeglichst auch nicht oesterreichische Schnecken nach Norddeutschland oder umgekehrt, weil oftmals doch schon mehr regionale Anpassungen vorhanden sind, als wir wissen. Für diese speziellen Fälle ist es wohl eher unkritisch, es gibt aber Weichtierarten, bei denen die regionalen Unterschiede ausgesprochen kritisch sind und falsche Neuankoemmlinge viel im Oekosystem kaputtmachen koennten.
Ich hoffe, Ihre Frage einigermassen beantwortet zu haben.
Herzliche Gruesse aus Schleswig-Holstein
Ihr Vollrath Wiese
Seine Antwort bedeutet aber, dass man sehr wohl, einheimische Schneckennachzuchten an den
Orten auswildern darf, wo diese Art sowieso schon vorhanden ist. Für mich war diese Frage deshalb
von Bedeutung, weil ich mit der Haltung von Weinbergschnecken bald beginnen werde und nicht
einsehe, warum ich den Nachwuchs einer gefährdeten Art, vernichten soll. Das gilt aus meiner
Sicht ebenfalls für Baumschnecken.
Ich hoffe dieser Beitrag ist etwas hilfreich, die ebenso wie ich mit dieser Problematik
Bauschmerzen hatten oder haben.
LG Achim