Mein erster Beitrag:
Mord ist ein Begriff aus dem Strafgesetz.Dieser Begriff ist zwingend an einen Menschen gebunden.
Ein Tier,gleich welcher Art ,ist eine Sache (körperlicher Gegenstand nach §90 BGB).
Die Tötung eines Wirbeltieres (Fisch,Säugetier,Reptil,Amphibie) unterliegt strenger Regelung nach dem Tierschutzgesetz.Selbst ein Angler muß eine Prüfung ablegen,um Fische tierschutzgerecht töten zu können.
Wirbellose Tiere (wie unsere Schnecken) sind lediglich von ihrem Status her von Naturschutzgesetzen ,Biotopschutz,Artenschutzgesetz usw geschützt.
Mutwillig einen Frosch mit dem Fahrrad überfahren kann übel enden (
http://www.gesetze-im-internet.de/tiers ... 70972.html).
Stichwort "Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund".
Wirbellose werden da nicht weiter erwähnt.
Früher hat mab seine Erdbeeren mit einem Bierglas voll Bier vor Schnecken geschützt...die sind dann im Vollsuff drin ertrunken.
Oder Laufenten,die Schnecken essen...
Ich kann dich gut verstehen.Mir sind diese lustigen Wirbellosen auch ans Herz gewachsen...
Rechtlich kann man da jemanden nur über Naturschutz oder Artenschutzgesetze kommen.
Ein Wilbelloses Tier hat sonst keinerlei gesetzlichen Schutz