Achatschnecken in der Mietwohnung / Meldepflicht Vermieter?

Alles was es sonst noch über Achatschnecken zu sagen gibt, kommt hier rein.

Achatschnecken in der Mietwohnung / Meldepflicht Vermieter?

Beitragvon Nell am 11.02.2018, 19:57

Hallo,

ich plane einen Umzug in eine größere Wohnung und habe mich daher schon fleißig umgesehen. (Größere Wohnung = Mehr Platz für Terrarien? :-D)

Ich habe mir bisher darüber noch keine Gedanken gemacht aber nun da ich umziehen will, war der Gedanke doch da: Muss ich meinem Vermieter die Schnecken-Haltung mitteilen?

Laut meinen bisherigen Recherchen darf jeder Mieter Kleintiere halten - auch wenn sonst Haustiere untersagt sind. Zu den Kleintieren zählen u. a. Terrariumbewohner. Zutreffend für die Schnecken.

Aber bei exotischen Tiere ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Achatschnecken würde ich doch eher als Exot einordnen. Und es könnte potentiell Nachbarn geben die sich davor Ekeln könnten... (Auch wenn ich echt bedenken hätte, wenn die Nachbarn durch die Wohnungswand schauen könnten xD)

Meine Ma sagte zwar: Mach dir um sowas keine Gedanken. Aber trotzdem wollte ich mal die Meinung von jemanden anderen noch hören. :)

Bei der Wohnung die ich mir letztens angesehen habe, werde ich die Tiere wohl angeben müssen... denke ich. *kopfkratz* Im allgemeinen ist die Haustierhaltung erlaubt, in der Selbstauskunft wird aber danach gefragt welche Haustiere gehalten werden. Wenn ich die Schnecken nicht angebe, hätte ich bewusst Tatsachen verborgen...

LG Nell
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Re: Achatschnecken in der Mietwohnung / Meldepflicht Vermiet

Beitragvon jackyberlin am 11.02.2018, 22:26

Also ich würde das auch ganz entspannt sehen. Schnecken gehören zu den Kleintieren.. Punkt!
Von den Schnecken geht für den Vermieter und auch den anderen Bewohnern keine Gefahr aus. Sie stinken nicht.., schränken keinen in der Wohnqualität ein und können auch sonst keinen gefährden.
Auch das Aufstellen der Terrarien ist ohne Gefahr (wie z.Bsp. das Auslaufen von Aquarien), und bringt daher keinen Nachteil für den Vermieter und die Wohnung.
Daher würde ich auch keinen Grund sehen, den Vermieter extra darüber zu informieren. :wink:
Und einen lieben Gruß von Jacky!
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Re: Achatschnecken in der Mietwohnung / Meldepflicht Vermiet

Beitragvon Nell am 13.02.2018, 19:30

Danke dir! Manchmal macht man sich zu wenig Kopf und manchmal halt zuviel.

Wenn ich mir überlege, wie einige in meinem Umfeld auf Schnecken reagieren, hatte ich echt Angst das mitteilen zu müssen und die Chancen auf die Wohnung gleich zu verlieren.
Dabei sind Schnecken doch so niedlich :kin:
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Re: Achatschnecken in der Mietwohnung / Meldepflicht Vermiet

Beitragvon Knusperzunge am 13.02.2018, 21:11

Nell hat geschrieben:Bei der Wohnung die ich mir letztens angesehen habe, werde ich die Tiere wohl angeben müssen... denke ich. *kopfkratz* Im allgemeinen ist die Haustierhaltung erlaubt, in der Selbstauskunft wird aber danach gefragt welche Haustiere gehalten werden. Wenn ich die Schnecken nicht angebe, hätte ich bewusst Tatsachen verborgen...

Wenn ich richtig informiert bin, müssen in der Selbstauskunft nur solche Tiere angegeben werden, die der Vermieter auch verbieten dürfte. Dazu gehören Schnecken jedoch nicht. Überhaupt müssen viele Fragen in Selbstauskünften nicht vollständig bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Vielleicht hilft dir da dieser Artikel: https://www.test.de/Selbstauskunft-Wann ... 4825196-0/

Ich persönlich habe meinen Vermieter nicht darüber aufgeklärt, dass ich drei Terrarien mit Schnecken in der Wohnung stehen habe, obwohl in meinem Mietvertrag steht, dass Haustiere allgemein untersagt sind :wink:
Bei mir leben A. immaculata var. panthera, Ar. marginata ovum und Pleurodonte isabella.
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Re: Achatschnecken in der Mietwohnung / Meldepflicht Vermiet

Beitragvon Nina 99 am 14.02.2018, 07:48

Ich habe auch niemanden darüber informiert, dass ich verschiedene Kleintiere halte. Das größere Problem ist nur, dass für eine Kündigung schnell mal ein anderer Grund gefunden ist.
Das Leben ist wie ein Gummiboot
sehr schaukelig und nicht ganz dicht... Unbekannt

LG Nina
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Re: Achatschnecken in der Mietwohnung / Meldepflicht Vermiet

Beitragvon Kat am 14.02.2018, 18:02

Dieser Grund muss dann aber auch gerechtfertigt sein. So schnell kann man eine Kündigung nicht aussprechen wenn der Mieter sich nichts zuschulden kommen lässt. Das ist inzwischen alles sehr mieterfreundlich geworden.
Trotz allgemeinem Tierhalteverbot im Mietvertrag sind Kleintiere IMMER erlaubt, also alles was man in einem Käfig, Aquarium oder Terrarium halten kann. Die darf der Vermieter grundsätzlich nicht verbieten. Schnecken gehören definitiv dazu. Da kann einem der Vermieter gar nichts. Das Argument "stinkt oder macht Lärm" fällt bei Schnecken eh weg, und auslaufen kann das Terrarium auch nicht. Von daher hätte der Vermieter gar keine Grundlage Schnecken zu verbieten. Das müsste er erstmal begründen.
Und solange der Mieter immer pünktlich die Miete überweist, keinen Lärm und Dreck macht und sich sonst gut verhält ist keine Kündigung in irgendeiner Weise gerechtfertigt. Man darf dann eben keine Gründe liefern.

Liebe Grüße
Kat
Wenn man den ganzen Irrsinn des Lebens einmal für sich modifiziert hat, geht's.
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Re: Achatschnecken in der Mietwohnung / Meldepflicht Vermiet

Beitragvon Nell am 14.02.2018, 19:25

Ich persönlich habe meinen Vermieter nicht darüber aufgeklärt, dass ich drei Terrarien mit Schnecken in der Wohnung stehen habe, obwohl in meinem Mietvertrag steht, dass Haustiere allgemein untersagt sind :wink:


Böser Mietvertrag. Soweit ich weiß ist das allgemeine verbieten von Haustieren nicht zulässig. Der Vermieter muss es begründen warum ein Haustier nicht gehalten werden darf. Danke für den Link, ich werde es mir mal durchlesen :)
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Re: Achatschnecken in der Mietwohnung / Meldepflicht Vermiet

Beitragvon Diana am 15.02.2018, 22:59

Manches kann im Mietvertrag drinstehen und man darf es ungestraft ignorieren. Tiere in Käfig, Terrarium oder Aquarium dürfen vom Vermieter nicht verboten werden, solange sie das übliche Maß nicht übersteigen. Besteht der Verdacht, daß eine gewerbliche Zucht betrieben wird, kann die Tierhaltung untersagt werden, bzw. die Reduzierung verlangt werden, da die Wohnung nicht gewerblich genutzt werden darf. Das gleiche gilt auch, wenn starke Geruchs- oder Geräuschbelästigung von den gehaltenen Tieren ausgeht. Oder wenn das Aquarium/Terrarium so groß ist, daß es droht durch den Fußboden zu brechen. Ansonsten bezieht sich das auf Tiere, die frei in der Wohnung und evtl. auch draußen rumlaufen.
Der Passus mit den Exoten soll vermutlich die Haltung sehr gefährlicher und eventuell giftiger Tiere unterbinden. In jedem neueren Mietvertrag steht wohl mittlerweile, daß Haustiere allgemein nicht erlaubt sind. Das ist gleich so in den oft verwendeten Vordrucken drin und wird halt nicht gestrichen.
Ich habe bei Hund und Katze gefragt, obwohl es im Mietvertrag als untersagt drinstand und habe die Erlaubnis trotzdem bekommen. Bei den Aquarien und jetzt bei den Terrarien habe ich nicht gefragt ( der Vermieter hat sie mittlerweile gesehen; ich hab heute aber nur noch die Terrarien). Und die Vermieter wissen meist auch Bescheid, daß sie das nicht untersagen können. Willst Du trotzdem um Erlaubnis fragen, dann klarmachen, daß die Schnecken außerhalb des Terras nicht lange leben könnten und ansonsten auch nicht gefährlich sind.
Ich seh da auch keinen Grund dem Vermieter die Schnecken zu melden.
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Re: Achatschnecken in der Mietwohnung / Meldepflicht Vermiet

Beitragvon Nell am 23.09.2018, 18:45

Eigentlich wollte ich euch allen noch mal Rückmeldung geben, habe es dann aber vergessen. Ich bin ehrlich. Asche über mein Haupt.

Ich wollte mich einfach noch mal bei allen Bedanken.

Manchmal mache ich mir einfach viel zu viele Gedanken über Kleinigkeiten. Ich habe es letztendlich einfach so gelöst und war ehrlich. Ich habe in der Mieterselbstauskunft, die Schnecken mit angeben und gut war. Bin dann zum Schluss gekommen, dass die Schnecken neben meinen Katzen wohl das kleinere Übel sind.

Wohnung bekommen und gab keine Beanstandungen. ^^ Im Mietvertrag steht jetzt auch: Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis gehalten werden. Nur für die Haltung von Hunden brauche ich eine Erlaubnis. Vorher klang das irgendwie noch anders, weil ich teilweise ungenaue, ausweichende Antworten bekommen habe, was ich den halten darf. o.ô

Also nochmal ein ganz dickes Dankeschön an alle. :danke:

LG Nyll
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Re: Achatschnecken in der Mietwohnung / Meldepflicht Vermiet

Beitragvon Berit am 29.09.2019, 16:57

Da ich ja jetzt auch wieder umziehe, habe ich mir Gedanken wegen der Schnecken gemacht. In einer Anzeige (tolle Wohnung, leider nicht bekommen) stand, dass Tiere nur nach Absprache gehalten werden dürfen. Nicht erlaubt waren Hund und großes Aquarium. Ihm war bewusst, dass er ein Aquarium eigentlich nicht verbieten darf. Jedoch wurde das Fachwerkhaus zum ersten Mal vor über 200 Jahren schriftlich erwähnt. Wenn da das Aquarium ausläuft, weil im die Wohnung im Dachgeschoss war, geht das Wasser durch alle Wohnungen.
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Re: Achatschnecken in der Mietwohnung / Meldepflicht Vermiet

Beitragvon susann am 29.09.2019, 20:23

Verbieten darf man sie nicht.
Bei sehr alten Häusern kann ein Schwerlastregal mit mehreren großen Terrarien aber zu schwer sein.Darauf müßte man bei der Wohnungssuche achten.

LG
Susanne
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