Ein Jurist wird da wohl eher nicht weiterhelfen können
Ich würde erstmal versuchen, jemanden zu finden, der die Schnecken versorgen kann.
Sollte es garnicht anders gehen und du musst sie mitnehmen, würde ich vorsichtshalber, bevor du an der Grenze stehst und es irgendwelche Schwierigkeiten gibt, rechtzeitig vor dem Urlaub eine Anfrage an den Zoll stellen, heutzutage sollte sowas doch per Mail problemlos möglich sein.
Sollten die dir bestätigen, dass du die Schnecken mitnehmen darfst, dann druckst du dir die Bestätigung aus und nimmst sie mit. Evtl. müsstest du sowohl den deutschen, als auch den schweizer Zoll anschreiben, denn es könnte ja unterschiedliche Regelungen geben.