Zollbestimmungen Schweiz

Alles was es sonst noch über Achatschnecken zu sagen gibt, kommt hier rein.

Zollbestimmungen Schweiz

Beitragvon Kaefer am 06.10.2008, 21:37

Hallo,

in der Vergangenheit habe ich mehrmals festgestellt, dass die Schweiz recht penibel mit der Einfuhr von Tieren ist, die ihren natürlichen Lebensraum nicht in der Schweiz haben. Diverse Krebse z.B. darf man nicht legal einführen (zumindest nicht als Otto-Normalo) - für machen Reptilien braucht man eine Genehmigung etc.

Hintergrund der Frage ist, dass ich einen Interessenten für Achatina fulica habe. Dieser wohnt in der Schweiz und die Schnecks müssten somit die Schweizer Grenze passieren. Weiß jemand, ob man dazu eine Ausfuhr-/EInfuhrgenehmigung braucht?
viele Grüße Christina
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Re: Zollbestimmungen Schweiz

Beitragvon mennemaus am 07.10.2008, 10:23

Wenn du bei der Suche die Wörter "Schweiz" und "Zoll" oder "verschicken"... eingibst,
kannst du nachlesen, welche Erfahrungen andere User hier mit dem Versenden gemacht haben.
Einige hatten durchaus Probleme, z.B., dass Pakete beim Zoll geöffnet wurden, in denen Schnecken waren.
Es gibt bestimmt auch festgelegte Zollbestimmungen, die du sicherlich über Google findest.
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Re: Zollbestimmungen Schweiz

Beitragvon viana am 07.10.2008, 11:31

mein Lieblingsthema *gg
ich lern jedesmal selbst dazu

erstmal, es gibt durchaus Leute, die gute Erfahrungen gemacht haben damit, und auch ich habe schon Schnecken unbeschadet (ungeöffnet?) von Deutschland erhalten. Jedoch war das bevor das mit den Flüssigkeiten im Flugzeug los ging. und wie alt die guten Erfahrungen der anderen sind, weiss ich auch nicht.
meine Erfahrungen sind nicht besonders...
einmal hab ich eine Schnecke aus der CH nach D senden wollen. siehe hier

seit da habe ich nur noch im Inland verschickt, obschon ich mal auf der Post die Auskunft bekam, es sei in der Schweiz nicht erlaubt Heimtiere zu versenden mit der normalen Post (müssen die ja nicht wissen, aber wenn's vom Zoll kommt merken die das ja)
deswegen: Postweg übern Zoll würde ich definitiv nicht mehr empfehlen!
hier findest du Angaben von Bundesamt der CH, die Seite sieht jedes Mal anders aus, wenn ich sie betrachte, da ist viel im Gang denke ich...
das grosse Problem ist, dass die Tiere per Versand klar den Halter wechseln, und deswegen nicht als Heimtiere gelten, womit es sehr kompliziert wird, weil damit nicht nur Einfuhrbestimmungen greifen, sondern auch Handelsbestimmungen..

Ich persönlich riskiere nichts mehr, da ich auch kürzlich gehört habe, dass wirklich alles durchleuchtet wird am Zoll, verdächtiges von allen Seiten. das kann nicht gesund sein für die Schnecken, und wenn die das sehen packen sie das sicher aus. und dann? - hängt es meiner Ansicht nach davon ab, wer das macht. ein Tierfreund, ein Mensch der offen und geduldig ist, oder ein verbohrter Bürokrat, der hinter allem etwas terroristisches verdächtigt, um mal Extreme zu nehmen... im Thread den ich verlinkt hab, haben sich die Zollbeamten ja dann gemeldet, das Paket war offen, die Schnecke verstarb schlussendlich..

Nun, was ich aber denke sollte weniger Problem sein: die Schnecken selbst übern Zoll zu bringen, am besten mit ner Artbeschreibung im Sack. Meist wird man nicht kontrolliert am Personenübergängen. Wenn doch kann man zeigen, erläutern, gegebenfalls auch was unterschreiben, wenn nötig. habe ich aber noch nie müssen. Wirbellose Heimtiere sind ja frei von irgendwelchen Papierpflichten. es muss den Zöllnern wohl nur klar gemacht werden, dass es sich darum handelt..
Neu seh ich aber auch, dass es bei Heimtieren bei 6 Stück aufhört, was darüber liegt gilt dann als professionelle Einfuhr...? oder wie ist das mit den Drittländern? das versteh ich gerade selbst nicht, entschuldige, EU ist wohl nicht Drittland.

vielleicht mal anrufen?
viel Erfolg bei diesem Projekt
lG viana

noch gefunden
das wäre wohl was die EU zur Ausfuhr sagt: hier
viana
 

Re: Zollbestimmungen Schweiz

Beitragvon Kaefer am 07.10.2008, 12:09

Es geht nicht um den Postweg (hätte ich besser erwähnen sollen :oops: ). Die Schnecken sollen persönlich über die Grenze gebracht werden. Das vereinfacht die Sache vielleicht und stellt zumindest deren gesunde Ankunft sicher - sofern die denn einreisen dürfen.

Gegoogelt hab ich schon, das Ergebnis war nicht so ganz deutlich. Entweder ging es um die Einfuhr der Schnecken zum Verzehr, was dann zuvor vom Amtsarzt als unbedenklich ausgewiesen werden muss etc. Oder aber es ging um den Postversand mit der Empfehlung, den Inhalt des Pakets als "Futtertiere" zu deklarieren.
Als es mal um den Import von einem einzigen Marmorkrebs ging, kamen mir die Vorschriften schon recht undurchsichtig vor. Letztendlich war´s dann so, dass diese Krebse in der Schweiz nicht legal gehalten werden dürfen (und das sind auch Wirbellose). Somit hatte sich die Zollfrage dann auch erledigt.
Die Einfuhr von Schildkröten hat mir auch schon Kopfzerbrechen bereitet und hat sich am Ende als einen ziemlichen Bürokratendschungel erwiesen. Die für die EU geltenden Melde- oder Schutzstaten, gelten für die Schweiz mitunter nicht, bzw. werden anders ausgelegt und man braucht für diese Tiere dann von Deutschland eine Ausfuhrgenehmigung und für die Schweiz eine Einfuhrgenehmigung. Das ist mit längeren Wartezeiten verbunden und auch mit Kosten.

Wie dem auch sei, ich werde mich mal durch die Links wühlen. Danke für die Hilfe :-D
viele Grüße Christina
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Re: Zollbestimmungen Schweiz

Beitragvon Sitarra am 07.10.2008, 12:17

Nur mal für die Allgemeinheit: die EU besteht aus folgenden Staaten (momentan)

Belgien (BE) Italien (IT) Rumänien (RO)
Bulgarien (BG) Lettland (LV) Schweden (SE)
Danemark Dänemark (DK) Litauen (LT) Slowakei (SK)
Deutschland (DE) Luxemburg (LU) Slowenien (SI)
Estland (EE) Malta (MT) Spanien (ES)
Finnland (FI) Niederlande (NL) Tschechien (CZ)
Frankreich (FR) Osterreich Österreich (AT) Ungarn (HU)
Griechenland (GR) Polen (PL) Vereinigtes Königreich (GB)
Irland (IE) Portugal (PT) Republik Zypern (CY


die Schweiz gehört nicht dazu ist also ein Drittland.

und hier nochwas von den SChweizer wegen Einfuhr von Tieren:

Heimtiere, Hunde, Katzen
Die Bestimmungen gehen aus den Informationen des Bundesamt für Veterinärwesen hervor (unter "Weitere Informationen").
Abgaben
Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 7,6% des Warenwertes zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.
Transporte
Diese müssen - im Auto, im Flugzeug oder per Bahn - tiergerecht erfolgen. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bzw. der IATA sind unbedingt einzuhalten

http://www.bvet.admin.ch/ein_ausfuhr/01 ... ml?lang=de



Spezialfälle
Die Einfuhrbedingungen (u.a. Liste der zugelassenen Drittländer, amtliche Zeugnisse) für direkt zum Verzehr bestimmte lebende Muscheln, Stachelhäuter, Manteltiere, Meeresschnecken, Krebstiere, Frösche und Landschnecken finden Sie im Kapitel: Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft

.............. also sollte man die schnecken als lebensmittel deklariert in die schweiz schicken :twisted:

nee also mal im Ernst, ich würde sie zollmäßig anmelden und dann verschicken. Zoll fällt ja keiner an und als Wert gibt man halt einen niedrigen Preis an, so dass die eventuelle Mehrwertsteuer nicht so hoch ausfällt. (Liebhaberpreis 1,-/Stück *fg) .... Zollämter gibt es doch überall, am besten hingehen oder anrufen uns sich erkundigen.
Sitarra
 

Re: Zollbestimmungen Schweiz

Beitragvon viana am 09.10.2008, 09:18

Kaefer hat geschrieben:Die Schnecken sollen persönlich über die Grenze gebracht werden. Das vereinfacht die Sache vielleicht und stellt zumindest deren gesunde Ankunft sicher.

das erachte ich auch als sicheren Weg, und auch einfacher. Denn wenn ich es richtig verstehe, sind Wirbellose "einfache" Heimtiere und unterliegen keinen weiteren Bedingungen am Zoll:
Heimtiere gemäss Definition (ausser Hunde, Katzen, Frettchen: siehe Kasten rechts) können aus allen Ländern ohne seuchenpolizeiliche Bewilligung und Gesundheitszeugnis eingeführt werden - aus Drittländern können jedoch höchstens 5 Tiere zu den "Heimtierbedingungen" eingeführt werden. gemäss Definition sind Wirbellose Heimtiere.
A. fulica brauchten in der Schweiz auch keine Haltungspapiere :)
viel Erfolg!


Sitarra hat geschrieben:die Schweiz gehört nicht dazu ist also ein Drittland.

wohl ist nicht EU = Drittland, ja,
aber die Schweiz kann sich in diesem Fall ja nicht selbst als ein Drittland bezeichnen :wink:
viana
 


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