von fischifischi am 12.05.2006, 19:25
Hallo Jule!
Doch, man muß, je nach Schneckenart! Wäre das eine Achatschnecke gewesen und die Zollbeamtin hätte sich ausgekannt, dann hätte das übel enden können. In USA ist der Besitz oder die Einfuhr von Achatschnecken strikt verboten. Darauf steht dort Gefängniss oder eine hohe Geldstrafe.
Wenn Du hier Weinbergschnecken in der Natur aufsammelst ist es auch verboten. Wie die Strafen hier aussehen, kann ich nicht sagen.
Wenn Du aus dem Ausland Schnecken, und gerade Achatschnecken, einführen möchtest gibt es da strenge Auflagen. Achatschnecken fallen hier nicht unter Artenschutz sondern unter das Seuchenschutzgesetz, und gerade darauf sind die Zöllner richtig scharf.
Beim Zoll gibt es ein paar Seiten im Internet, die sich Import beschäftigen und auch das Seuchenschutzgesetz ist wichtig.
Du musst die Sendung beim Veterinäramt zur Tierbeschau anmelden, glaubhaft begründen, was Du mit den Tieren vor hast, vor allem, dass Du sie nicht essen möchtest (das ist verboten), beim Zoll anmelden, am Zielflughafen die Sendung angeben, unzählige Formulare ausfüllen usw.
So ist der legale Weg! Es geht natürlich auch anders, aber dann ist es illegal und strafbar. Wenn man erwischt wird gibt es mächtig einen auf den Deckel und das Risiko war mir zu groß.....