1) Wirbellose: Die Einfuhr von Wirbellosen außer Bienen und Krebstieren,
tropischen Zierfischen, Amphibien, Reptilien, aller Arten von Vögeln außer
Geflügel in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt nach der Verordnung
998/2003 keinen veterinärrechtlichen Beschränkungen in Bezug auf Tollwut.
Zurzeit werden jedoch gesetzliche Regelungen vorbereitet. Aktuelle
Stand: 24.07.08
Informationen sind beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft zu erhalten (Internetadresse s.u.). Zu berücksichtigen sind
auch die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens.
Für Vögel (außer den Psittacidae-Papageien), Fische, Nagetiere (außer den
Kaninchen und Hasen), Ranidae, Testudinidae und Lacertidae besteht an der
Gesundheitskontrolle, vorausgesetzt, dass sie:
a. in Begleitung ihrer Besitzer reisen;
b. kleinerer Dimensionen sind;
c. ihre Anzahl unter 5 ist; d. in geeigneten Transportbehältnissen befördert
werden, deren Bauart das Wohlbefinden der Tiere und ihre Sicherheit in
ausreichendem Maße gewährleistet.
Aus der "Bestimmung für das Reisen mit Heimtieren"
http://www.bruessel.diplo.de/Vertretung ... =Daten.pdfDAs heißt doch, dass man darf, wenn es weniger als 5 sind, oder?
Zuletzt geändert von Perlacita am 27.06.2010, 18:37, insgesamt 1-mal geändert.