Hallo katinka,
erstmal herzlich willkommen im Schneckenforum!
Die Tiere, die du bekommen hast, sind Achatina fulica. Wasfür Schnecken hast du denn schon (weil du wegen dem Zusammensetzen gefragt hast)? Grundsätzlich würde ich "neue" Schnecken nicht direkt zu bestehenden setzen, sondern erstmal ein paar Tage seperat in Quarantäne. Wäre nicht das erste Mal, dass der Bestand unter den Neuankömmlingen leidet, weil die was einschleppen.
Das Wichtigste für die Tiere ist, dass sie artgerecht gehalten werden. Also genügend Platz, passendes Klima und Futter. Das ist auch schon das, was du zum "Päppeln" hauptsächlich machen kannst. Hier ein Link zum Haltungsbericht:
viewtopic.php?f=31&t=23658Zusätzlich kannst du zwar Kalkbrei anbieten (ich würde einfach das Pulver mit Wasser anrühren und in einem flachen Schälchen anbieten), jedoch den Kalk nicht direkt aufs Futter streuen, da die Tiere so zu viel Kalk aufnehmen könnten. Besser ist eine Kalkquelle, die sie selbständig aufsuchen können. Sepiaschale ist da in der Schneckenhaltung recht geläufig, aber der Kalkbrei ist auch OK. Ich glaube kaum, dass die Salzmenge für Schnecken schädlich sein könnte, wäre ja dann auch für andere Tiere nicht gut.
Um das Rundum-Sorglos-Paket abzurunden, kannst du eine Badeschale ins Terrarium stellen, gerne auch mit 1-2 EL Heilerde. Die Schnecken baden gerne darin und fressen die dann gerne mal vom Grund auf und nehmen somit Mineralien auf.
Wenn die Tiere ansonsten unauffällig sind, also regelmäßig fressen und ausreichend aktiv sind, denke ich damit ists fürs erste getan
gib ihnen einfach Zeit und Ruhe, um sich einzugewöhnen, dann sollten die Gehäuse künftig schöner nachwachsen.
Zum Melden der vorigen Halterin: Grundsätzlich kann man beim Vetrinäramt jeden Melden, der gegen das Tierschutzgesetz verstößt:
"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muß dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen
entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen; er darf die Mög-
lichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder ver-
meidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 2 des Tierschutzgesetzes)."
Das könnte man also machen. Ob dann was passiert, ist eine andere Frage... Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit, die Besitzerin direkt darauf anzusprechen, vielleicht ist ihr garnicht bewusst, was sie da macht.
Viele liebe Grüße, Claudia