Bin zwar kein Anfänger mehr, aber ich weiß nicht, wo die Frage sonst hingehört.
Laut TierSchG ist es verboten Wirbeltiere an Kinder und Jungendlich unter 16 Jahren ohne Einwilligung der Eltern zu verkaufen. Wie sieht das bei Schnecken aus?
oflittlediamonds hat geschrieben:Nun hatte ich nach dem Alter gefragt und da wurde sie böse und schrieb: "Ist das Wichtig für die Verhandlung?Ich habe ein eigendes Konto und kann selbst Überweisungen machen!!!S...."
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