Schnecke oder nicht-Schnecke? Fragen vor der Haltung

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Re: Schnecke oder nicht-Schnecke? Fragen vor der Haltung

Beitragvon Fine am 13.03.2013, 17:55

Das Naturschutzgesetz betrifft nicht nur geschützte Arten und regelt diese Frage. Die Rede ist auch nicht explizit von Schnecken sondern von "Tierarten" oder "Tieren", von daher ist es logisch, dass nicht einfach Tiere ausgesetzt werden dürfen, denn wenn das Gesetz tolerieren würde, dass 100 Schneckenbabys ausgesetzt werden, müsste das Gleiche auch für Mäuse, Ratten oder Wildschweine gelten.

Wir haben das alles schon mal durchdiskutiert, lies dir doch einfach das Naturschutzgesetz mal durch und bilde dir deine Meinung. :)
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Re: Schnecke oder nicht-Schnecke? Fragen vor der Haltung

Beitragvon BlackNero am 13.03.2013, 17:58

Im Bundesnaturschutzgesetz steht dann unter "Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope":

§40 (4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der
Genehmigung der zuständigen Behörde. Künstlich vermehrte Pflanzen sind nicht gebietsfremd, wenn sie
ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine
Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist. Von dem
Erfordernis einer Genehmigung sind ausgenommen


2.
der Einsatz von Tieren
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der
die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind, zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
3. das Ansiedeln von Tieren nicht gebietsfremder Arten, die dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen,

Unter §44 und §45 findet ihr dann die Ausnahmen, z.B. streng geschütze Arten wie z.B. die Weinbergschnecke (dazu auch die Ausnahmen, warum man sie züchten und mit ihnen handeln darf etc. pp).

Alles mag ich jetzt nicht zitieren :)

Edit
Für Wildschweine gilt das Jagdrecht. Bei Mäusen und Ratten greift das vorher zitierte Tierschutzgesetz. Sie sind nämlich als domestizierte Tiere nicht mehr an die klimatischen Bedingungen gewöhnt. DESWEGEN dürfen diese Tiere nicht ausgesetzt werden.
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Re: Schnecke oder nicht-Schnecke? Fragen vor der Haltung

Beitragvon Fienchen am 13.03.2013, 18:28

Ähm, was heißt das denn nun genau?
Darf man denn nun z.B. geschütze Weinbergschnecken, auch wenn sie gebietsfremd, aber klimatauglich sind, aussetzen?
Und darf man nicht gebietsfremde Schnecken vermehren und diese Nachkommen dann wieder aussetzen?
Ist das nicht auch in jedem Bundesland anders?
Eigentlich müsste man sich diesbezüglich doch beim Umweltamt erkundigen können, oder?
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Re: Schnecke oder nicht-Schnecke? Fragen vor der Haltung

Beitragvon BlackNero am 13.03.2013, 18:33

Weinbergschnecken gelten nach Artikel 22 der Richtlinie 92/43/EWG als "besonders geschütze Art" und sind von §40 ausgenommen und dürfen NICHT ausgesetzt werden. Dies ist in §44 und §45 geregelt.

Zu deiner zweiten Frage habe ich bis jetzt nichts Gegenteiliges finden können.
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Re: Schnecke oder nicht-Schnecke? Fragen vor der Haltung

Beitragvon Drachin am 13.03.2013, 21:06

Ganz ehrlich? Logisch betrachtet sollte niemand, der sich nicht genau auskennt und ganz genau weiß, was er tut, irgendwelche Tiere, völlig egal was für welche, ob einheimisch, geschützt oder nicht, vermehren und in der Wildnis aussetzen. Das kann zum absoluten Chaos führen. Setze 100 junge oder vielleicht sogar schon ausgewachsene Schnirkelschnecken in einem Gebüsch aus und das Gebüsch ist binnen kurzer Zeit hinüber. Und wenn alle das machen... arme Natur!

Eigentlich ist diese Diskussionen ohnehin hinfällig, weil wir genau das in einem anderen Thread (den ich aber spontan nicht finde) schon durchexerziert haben, mitsamt Gesetzestext und dessen Auslegung.

Einigen wir uns am besten darauf, niemandem zu empfehlen, irgendwelche Schnecken einfach auszusetzen, egal welche Art oder wo.
Nicht meine Schuld, kann nichts dafür,
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Re: Schnecke oder nicht-Schnecke? Fragen vor der Haltung

Beitragvon Rennate am 13.03.2013, 21:22

Da stimme ich Drachin ganz und gar zu!!!!!!! 8)
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Re: Schnecke oder nicht-Schnecke? Fragen vor der Haltung

Beitragvon Fine am 13.03.2013, 21:26

Dem kann ich auch nur zustimmen :)
Den Thread hab ich vorhin auch nicht mehr gefunden, jetzt ist mir aber der Titel wieder eingefallen: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?


BlackNero hat geschrieben:Bei Mäusen und Ratten greift das vorher zitierte Tierschutzgesetz. Sie sind nämlich als domestizierte Tiere nicht mehr an die klimatischen Bedingungen gewöhnt. DESWEGEN dürfen diese Tiere nicht ausgesetzt werden.

:? Also eine normale Wanderratte oder Waldmaus würde ich jetzt mal nicht als domestiziert bezeichnen?
Wie gesagt, ich würde empfehlen die Gesetzestexte richtig durchzulesen und auch genau auf die Wortwahl zu achten :)
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Re: Schnecke oder nicht-Schnecke? Fragen vor der Haltung

Beitragvon BlackNero am 13.03.2013, 21:59

Dass Weinbergschnecken nicht ausgesetzt werden dürfen, hab ich doch auch schon gesagt.
Wanderratten und Waldmäuse gehören zu den Wildtieren und dürfen ohne Genehmigung gar nicht gehalten, domestiziert oder gezüchtet werden. :wink:

Im Zweifelsfall: Wo kein Kläger, da kein Richter (notfalls hatte man die nur für ein Projekt eingesammelt und setzt sie jetzt wieder aus) aber ich verstehe die Einstellung, keine offizielle Erlaubnis zu erteilen (wäre ja schön blöd).

Ich persönlich würde auch keine 200 Schnecken auf einen Haufen aussetzen, aber 15-20 Schnecken in ein Gebiet zu verteilen, sollte keine ganze Arten verdrängen oder gar Gen-Defekte weitertragen (die eh in der 2. spätestens 3. Generation wieder von der Bildfläche verschwinden). Wir greifen sooft in die Natur ein (und so viel zerstörerischer) und da wird so ein Trara gemacht, wenn irgendwo 20 Schnecken mehr rumkrauchen :roll: Wir zertreten Schnecken, also können wir auch wieder Schnecken zurückbringen. So what? Nur Inzuchtschnecken würd ich vielleicht nicht aussetzen :wink: (wir machen ja im Grunde nichts anderes als die Natur nach Hause zu verlegen. Man mags kaum glauben, aber draußen paaren die sich auch. Wir gucken im Terrarium nur zu. Dass dann natürlich ein paar Jungtiere mehr in die Natur zurückkommen ... na ja ... spätestens in der nächsten Generation wird das wieder behoben. Wir müssen Mutter Natur nicht die ganze Zeit betutteln. Die kann das auch ganz gut allein).

Aber wie gesagt, ich verstehs, dass ihrs keinem empfehlt, solange es da keine wasserdichte Gesetzeslage zu gibt.
Gesetz ist Gesetz, egal wie unsinnig man es findet.

Trotzdem würde mich eine genaue Gesetzeslage interessieren.
An wen wendet man sich da? Umweltministerium?

:danke:
an alle Diskussionsteilnehmer

Ich finde solche Themen immer sehr spannend
Hätte doch mal Jura studieren sollen :mrgreen:
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Re: Schnecke oder nicht-Schnecke? Fragen vor der Haltung

Beitragvon Fine am 13.03.2013, 22:23

Vielleicht an das Bundesamt für Naturschutz?
In dem von mir verlinkten Thread hat auch irgendjemand mal wegen Weinbergschneckenentnahme nachgefragt......ich weiß jetzt bloß nicht mehr wo.

BlackNero hat geschrieben:Wanderratten und Waldmäuse gehören zu den Wildtieren und dürfen ohne Genehmigung gar nicht gehalten, domestiziert oder gezüchtet werden. :wink:
......und zu was gehören dann Bänderschnecken? :wink:
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Re: Schnecke oder nicht-Schnecke? Fragen vor der Haltung

Beitragvon BlackNero am 13.03.2013, 22:29

Ich hab erstmal dem Umweltministerium geschrieben. Bundesamt für Naturschutz klingt auch gut.
(edit: Hab jetzt an Bundesumweltministerium, Bundesamt für Naturschutz und Umwelt- und Naturschutzamt Berlin geschrieben - bin gespannt, was bei rauskommt :mrgreen: )

Es gibt direkt eine Seite mit einer Auflistung der Wildtiere, die nicht domestiziert werden dürfen.
Wirbellose gehören da generell nicht zu.
(Steht irgendwo im Jagdrecht. Keine Lust, das jetzt wieder rauszusuchen. Ist ja auch unwichtig.)
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Re: Schnecke oder nicht-Schnecke? Fragen vor der Haltung

Beitragvon BlackNero am 27.03.2013, 10:59

Ich habe eine Antwort erhalten :)

Ich habe angegeben, dass ich Hain- und Gartenbänderschnecken halte und ca. 200 Jungtiere habe und wie ich mit diesen verfahren solle.

Sehr geehrte Frau XX,

Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Die Ansiedlung von heimischen Arten außerhalb von Schutzgebieten ist nicht eindeutig und abschließend geregelt. Folgende Problemstellungen wären zu klären:

1. können die Tieren Schäden verursachen (direkt, z.b. durch Fraßschäden, indirekt durch Veränderung der genetischen Struktur vorhandener Populationen)
2. können die Tiere selbst Schaden nehmen (ungeeigneter Aussetzort)

Am einfachsten wäre es, die Schnecken am Fundort der Elterntiere wieder auszusetzen. Alternativ kämen geeignete Standorte im besiedelten Bereich (Böschungen, Brachen etc.) in Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Geißler

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postfach 910240
12414 Berlin
Telefon: (030) 90297-0
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Also auch so: abwägen und jeder soll für sich entscheiden. Na ja :wink:
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