Dass Weinbergschnecken nicht ausgesetzt werden dürfen, hab ich doch auch schon gesagt.
Wanderratten und Waldmäuse gehören zu den Wildtieren und dürfen ohne Genehmigung gar nicht gehalten, domestiziert oder gezüchtet werden.
Im Zweifelsfall: Wo kein Kläger, da kein Richter (notfalls hatte man die nur für ein Projekt eingesammelt und setzt sie jetzt wieder aus) aber ich verstehe die Einstellung, keine offizielle Erlaubnis zu erteilen (wäre ja schön blöd).
Ich persönlich würde auch keine 200 Schnecken auf einen Haufen aussetzen, aber 15-20 Schnecken in ein Gebiet zu verteilen, sollte keine ganze Arten verdrängen oder gar Gen-Defekte weitertragen (die eh in der 2. spätestens 3. Generation wieder von der Bildfläche verschwinden). Wir greifen sooft in die Natur ein (und so viel zerstörerischer) und da wird so ein Trara gemacht, wenn irgendwo 20 Schnecken mehr rumkrauchen
Wir zertreten Schnecken, also können wir auch wieder Schnecken zurückbringen. So what? Nur Inzuchtschnecken würd ich vielleicht nicht aussetzen
(wir machen ja im Grunde nichts anderes als die Natur nach Hause zu verlegen. Man mags kaum glauben, aber draußen paaren die sich auch. Wir gucken im Terrarium nur zu. Dass dann natürlich ein paar Jungtiere mehr in die Natur zurückkommen ... na ja ... spätestens in der nächsten Generation wird das wieder behoben. Wir müssen Mutter Natur nicht die ganze Zeit betutteln. Die kann das auch ganz gut allein).
Aber wie gesagt, ich verstehs, dass ihrs keinem empfehlt, solange es da keine wasserdichte Gesetzeslage zu gibt.
Gesetz ist Gesetz, egal wie unsinnig man es findet.
Trotzdem würde mich eine genaue Gesetzeslage interessieren.
An wen wendet man sich da? Umweltministerium?
an alle Diskussionsteilnehmer
Ich finde solche Themen immer sehr spannend
Hätte doch mal Jura studieren sollen