Fragen zu Weinbergschnecken unter Naturschutz

Hier können Anfänger alle Fragen stellen, die sie beschäftigen.

Fragen zu Weinbergschnecken unter Naturschutz

Beitragvon Elmi am 11.08.2013, 15:32

Hallo,
ich bin Elmi und neu hier im Forum.
Wenn ich mich für etwas wirklich interessiere, möchte ich alles zu diesen Thema wissen, um nichts falsch zu machen.
Meine Frage gilt dem Naturschutz der Weinbergschnecken.
Und die wäre: ich habe gelesen, dass man Weinbergschnecken ein paar Wochen beobachten darf. Das habe ich auch getan und jetzt krabbeln sie fröhlich wieder in der Natur herum. Nun haben sie Eier in dieser Zeit gelegt und dazu habe ich gelesen, dass Gelege die im Terra gelegt wurden, nicht in die Natur entlassen werden dürfen. So jetzt sind die kleinen geschlüpft, glatte 39 an der Zahl, und ich möchte sie gerne nächstes Jahr verkaufen.
Geht das, also ist das erlaubt solange sie im Terra gehalten werden?

Vielen Dank im voraus
Elmi
Liebe Grüße Elmi

Man kann eine Schnecke nicht beschleunigen, nur ihre Richtung lenken Unbekannt
Elmi
 
Beiträge: 531
Bilder: 0
Registriert: 11.08.2013, 14:59

Re: Fragen zu Weinbergschnecken unter Naturschutz

Beitragvon Fine am 11.08.2013, 19:03

Hallo und erst mal herzlich willkommen im Forum! :)

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es dafür eine Regelung gibt, weil sicher nicht "vorgesehen" ist, dass jemand Tiere aus der Natur einsammelt, sie nachzieht um dann später die Nachkommen zu verkaufen.
Also wird es wohl für diesen Fall kein "erlaubt" oder "verboten" geben.
JegrößerderDachschaden,
destobesserderBlickindieSterne!
Benutzeravatar
Fine
 
Beiträge: 7826
Bilder: 30
Registriert: 07.02.2008, 17:12
Wohnort: Hamburg

Re: Fragen zu Weinbergschnecken unter Naturschutz

Beitragvon aliena am 12.08.2013, 10:59

Das ist jetzt ein echtes Dilemma. Je nach Region hättest du die Schnecks gar nicht mit nach Hause nehmen dürfen (auch nicht zur kurzfristigen Beobachtung). Nun haben sich aber Schnecken vermehrt, die sich in der Natur vielleicht gar nicht vermehrt hätten (schlicht aus Mangel an anderen Partnern). Ein Zurücksetzen der Jungtiere in die Natur verbietet sich damit eigentlich schon (das wäre evtl. noch eine Option gewesen, wenn du nur eine Schnecke mitgenommen hättest, die dir dann ein Gelege beschert hätte. Dann hättest du sie aber sehr bald und nicht erst in einem Jahr zurücksetzen müssen, damit die natürliche Selektion möglichst noch greift). So bleibt dir eigentlich nur die Abgabe (die ist einer Tötung der Jungtiere natürlich vorzuziehen). Für die Zukunft: Bitte keine Weinbergschnecke mehr einsammeln, es sei denn, sie hat ein verletztes Häuschen und soll gesund gepflegt werden. Dann sollte sie aber in jedem Fall alleine sitzen, bis sie wieder an ihren Fundort zurückgesetzt werden kann.
aliena
 
Beiträge: 51
Bilder: 0
Registriert: 23.10.2012, 08:32

Re: Fragen zu Weinbergschnecken unter Naturschutz

Beitragvon Drachin am 12.08.2013, 11:44

Ich würde so grundsätzlich sagen: Weinbergschnecken für maximal ein paar Wochen zur Beobachtung einzusammeln, artgerecht zu halten und sie danach am Fundplatz wieder auszusetzen, stellt aus naturschutz-technischer Sicht überhaupt kein Problem da, zumal wenn man bedenkt, aus welchem Grund es dieses Gesetz überhaupt gibt, das das Sammeln von Weinbergschnecken verbietet.

Wenn die Schnecken in Gefangenschaft Jungtiere bekommen, wird es etwas knifflig. Aussetzen sollte man die Jungtiere meiner Meinung nach auf keinen Fall. Ich denke, Abgabe ist völlig okay, Verkaufen sollte man sie meiner Meinung nach nicht, zumindest nicht mit Profit. Einzige andere Alternative zum selbst Behalten (was ziemlich schnell ziemlich eng werden würde) wäre demnach das Töten. Von daher denke ich, du fährst ganz gut damit, die Tiere abzugeben :)
Nicht meine Schuld, kann nichts dafür,
Ich bin doch nur ein wildes Tier...!
Benutzeravatar
Drachin
 
Beiträge: 1846
Bilder: 2
Registriert: 03.04.2011, 22:48
Wohnort: Jena

Re: Fragen zu Weinbergschnecken unter Naturschutz

Beitragvon Fusselnase am 12.08.2013, 15:56

Hi,

wie auch immer man selbst aus welchen Gründen entscheidet, es wird einen niemand vor Gericht zerren, wenn man zwei-drei Weinbergschnecken für ein paar Wochen zum Beobachten mitnimmt. Und es macht höchstwahrscheinlich auch absolut nichts aus, wenn man der Natur dafür ein paar Futterschnecken in Form junger Weinbergschnecken spendet.
Es sind ja keine fremdländischen Schnecken.
Fusselnase
 

Re: Fragen zu Weinbergschnecken unter Naturschutz

Beitragvon Elmi am 13.08.2013, 13:19

Hi,
vielen Dank für die schnellen und vielen Antworten.
Klar gebe sie auch gerne gratis ab, nur nicht zum !!! fressen !!!
Ich kann so etwas einfach nicht über's Herz bringen.

LG Elmi
Liebe Grüße Elmi

Man kann eine Schnecke nicht beschleunigen, nur ihre Richtung lenken Unbekannt
Elmi
 
Beiträge: 531
Bilder: 0
Registriert: 11.08.2013, 14:59


Zurück zu Anfängerecke (andere Schneckenarten)

Wer ist online?

Mitglieder: 0 Mitglieder