von Kristin am 26.05.2016, 17:34
Ich verstehe dein Problem nicht. Es handelt sich um ein Gesetz (gegen das du gerade eindeutig verstößt) und das lässt sich ganz einfach im Internet oder in entsprechenden Büchern nachlesen.
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1.wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
[...]
(2) Es ist ferner verboten,
1.Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten(Besitzverbote),
[...]
Dass die Weinbergschnecke geschützt ist, lässt sich leicht auf den Listen der Ministerien einsehen.
"Was die Menschen trennt, ist gering, gemessen an dem, was sie einen könnte."
Halldór Laxness, isländischer Schriftsteller und Nobelpreisträger