Liebe Scarlett,
ich kann dich ja verstehen und es ist durchaus so, dass man gezüchtete Tiere nicht einfach so aussetzen darf. Ansonsten kann es ja z.B. passieren, dass man so im Jahr 4-5x 60 Jungschnecken (Was in etwa 240 bis 300 Schnecken bedeuten würde) auf einmal in der Wildnis aussetzt. Findet das an einem einzigen Ort statt, kann das die Flora ziemlich beeinträchtigen.
Weiterhin verstehe ich deine Meinung, was verboten ist, ist verboten. Egal, ob es Sinn macht oder nicht, wir müssen uns an die Gesetze halten. Weinbergschnecken sind bundesweit geschützt. Auch wenn ich hier in Thüringen bald Himmel und Hölle (Hopse, wie auch immer, dieses Hüpfspiel mit Kreidekästchen) spielen muss, nur damit ich nicht auf die vielen Weinbergschnecken trete, sind sie nun mal irgendwo selten und daher bundesweit geschützt.
Und daran muss ich mich halten
Aber:
Der NaBu ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, aber immer noch privat. Ihn jetzt als Die Superquelle zu beziehen halte ich für etwas fraglich, da dieser Verein (Ich war selbst mal Mitglied) meistens keinerlei Interesse an Tieren hat, die ohne Fell und Federn auskommen!
Die Untere Naturschutzbehörde unterliegt dem Bundes-Naturschutzgesetz, welches ich hier gern mal zitieren möchte:
BNatSchG Kapitel 5 Abschnitt 2 § 40 Abs. 4 hat geschrieben:
(4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von
Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Künstlich vermehrte Pflanzen
sind nicht gebietsfremd, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet
haben. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen
oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist. Von dem Erfordernis einer
Genehmigung sind ausgenommen
1. der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
2. der Einsatz von Tieren
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen
Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
Es ist also nicht unbedingt verboten, wenn die Art in dem Gebiet einheimisch ist.
Jetzt unbedingt ein Tier auszusetzen, das bedroht ist, um vermeintlich die Art zu erhalten, sollte man natürlich auch nicht. Das sollte man denen überlassen, die sich damit auskennen und genau Buch über die aktuelle Population führen.
Faunenverfälschung ist in der Tat das Einbringen von Neobiota (neue Lebewesen, also Nicht heimischer Arten). Um Dr. Mc Coy aus Star Trek freizügig zu zitieren: "Dammit Jim, I can't change the meaning of definitions!" Egal, was man selbst darunter versteht, es behandelt explizit nicht-einheimische Arten! Da kann man bei Weinbergschnecken, die man da aussetzt, wo sie auch sind, wohl kaum von Faunenverfälschung reden.
Die andere Geschichte ist, was passiert, wenn man halt mal Weinbergschnecken aus der Natur - zum Beispiel dem Garten - entnommen hat, sie für eine Woche im Terrarium hält, um sie mal den Kindern zu zeigen, und dann wieder aussetzt? Was passiert, wenn man dann Eier im Terrarium findet? Ziemlich knifflige Frage, weil man beim Einfrieren eine ganze natürliche Population umbringt, die normalerweise genau da ausgeschlüpft wäre, wo man die Elterntiere entnommen hat.
Und zu guterletzt, liebe Scarlett: Dies ist ein Forum und Foren sind zum diskutieren da. Wenn du das nicht möchtest, zwingt dich keiner dazu. Wenn du deine Meinung kundtun möchtest, hindert dich keiner daran. Ich hoffe, dass ich dir mit diesem Beitrag verdeutlichen konnte, dass durchaus Diskussionsbedarf besteht.
EDIT: Koooorekt, Fine!