http://www.uismedia.de/albschneck/historik/wbschnecken_vo.pdf
Darin steht dass...
Das Sammeln von Weinbergschne- cken mit einem Gehäusedurchmesser von 32 mm und darüber ist in der Zeit vom 1. April bis 5. Juni durch Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, wie folgt zulässig:
Im Jahre 1983 und in jedem dritten darauffolgenden Jahr (1986, 1989 und so weiter) im Gebiet folgender Stadt- und Landkreise in den Regie- rungsbezirken
Stuttgart: Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim,
Main-Tauber-Kreis, Ost- albkreis
Karlsruhe: Calw,
Ist das nicht cool?
Naja das wärs für heute Morgen!