Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Pomi am 17.07.2011, 18:09

Nein. Kapitel 5: "Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope"; Abschnitt 2: "Allgemeiner Artenschutz"; § 40: "Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten", was durch Absatz 2a wiederum ausgeklammert wurde. :)
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Fine am 17.07.2011, 18:56

Also der
BNatSchG Kapitel 5 Abschnitt 2 § 40 Abs. 4 hat geschrieben:
2. der Einsatz von Tieren
[........]
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes

wäre für mich biologische Schädlingsbekämpfung :?
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Scarlett am 18.07.2011, 05:12

Lieber Pomi

du selbst gibst die Antwort in deinem Post.
Es ist verboten bzw bedarf der Genehimgung der Behörde, selbst heimische Tiere wieder auszusiedeln.
Denn gebietsfremd bedeutet auch, dass genetisch nicht hier ansässige Populationen durchaus eine hier ansässige Population vernichten können.
Hat LENI diese Genehmigung, kann sie mit ihren Jungtieren meinetwegen machen, was sie will.

Da du scheinbar so bewandert bist, sollte dir dieser Umstand aber bewusst sein.

Der einzige, der scheinbar nicht diskutieren will, bist du, indem du meine langjährige Arbeit als nicht Richtig darstellst.
Wie lange bist du denn schon ehrenamtzlicher Mitarbeiter?
Wie viele Jahre hast du schon auf den Knien rutschend in einem Schlammloch/auf einem Baum/grabend auf einer Wildwiese verbracht, um eine Tierpopulation zu erfassen?

Ich diskutiere gerne, aber nicht darüber, ob man nun eine Straftat begehen sollte oder nicht.

Und zu deinem :stupid: wegen dem Schutzstatus eines Lebewesens: nur weil es in deiner Region massenhaft vorkommt, heißt das noch lange nicht, dass es im Durchschnitt gesehen dennoch nicht akut bedroht ist.
Das mal zum Nachdenken.
Denn solche Aussagen führen die Glaubhaftigkeit ad absurdum.

Ansonsten bin ich erstmal raus.
Und gehe lieber meiner scheinbar unnötigen Freizeitbeschäftigung nach, Schlingnattern filmen und Weinbergschnecken zählen.
Ich wünsche mir die Gelassenheit eines Stuhls.
Der muss auch mit jedem A*sch klarkommen.
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Fleckihund am 18.07.2011, 05:48

Darf man sich beispielweise 2 ins Aqua holen und sie später wieder aussetzen?

LG Flecky
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon vinbergssnäcka am 18.07.2011, 06:43

Hallo Flecky,

wenn Du Dir die Beiträge von Anfang an durchliest, dann wirst Du feststellen, das Du das nicht so einfach darfst! Du müsstest Dir dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen.
liebe Grüße

Heike
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Fleckihund am 18.07.2011, 07:39

Ich meinte auch nur die Weinbergschnecken und nicht deren Nachzuchten. Aber ich habe sowas nicht vor, geschweige denn Weinbergschnecken.

LG Flecky
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Raven am 18.07.2011, 07:49

Wenn man das so liest, traut man sich fast nicht eine Wortmeldung zu diesem Thema zu geben.... :-D

Also... Es hat schon einen Grund warum das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in Terrarien aufgezogene Weinbergschnecken in der Natur auszusetzen...
Zum einen um die bestehende ohnehin schon akut gefärdete Population dieser schneckenart zu schützen, das sollte jedem Klar sein.
Wenn man bedenkt, welcher "Raubbau" von den angeblichen Gourmets und vorher schon von den Armen Leuten an den Schnecken betrieben worden ist, dazu kommt ein
immer höher werdender Einsatz von Pestiziden, Schädlingsbekämpfungsmitteln und Kunstdüngersorten, die den Tieren schaden.

Bedenkt man das alles, sollte einem klar werden, das Tiere aus einer relativ Sterilen Umgebung, wie einem Terrarium kaum eine Chance haben auf die Umwelteinflüße zu reagieren.
Im eigenen Garten mag man wissen, welche "Hilfsmittel" man einsetzt doch wer kann garantieren, das seine ausgesetzten Schnecken im eigenen Garten bleiben?
Außerdem kommt nach dazu, das keiner weis, ob die Schnecken aus einem Terrarium mit irgendwelchen Keimen oder Bakterien aus dem Bodensubstrat inviziert sind,
die hier in DE in der Natur so nicht vorkommen und somit die Heimischen Naturbelassenen schnecken akut gefärden, da diese keine Imunität dagegen haben.

Wenn man es mit dem Gesetz ganz genau nimmt, ist es sogar verboten schnecken aus der Natur zu nehmen, wenn sie beschädigt sind um sie zu reparieren, da man diese Schnecke dann nicht mehr zurück setzen dürfte... und die Strafen wenn man erwicht wird sind wirklich saftig... aus diesem Grunde sollte man sich dieses schon mal gut überlegen.
aus eigener erfahrung weis ich, das es sehr wichtig ist grade Kinder auf solche sachen aufmerksam zu machen und ihnen alles ganz genau zu erklären, sie für Umwelt und Natur zu begeistern und auch zu Sensibilisieren (Was für ein Wort *lach*)

Ich denke mal das sollte reichen um etwas zu verdeutlichen und auch um zum nachdenken anzuregen

lg Steffy
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon vinbergssnäcka am 18.07.2011, 08:08

vinbergssnäcka hat geschrieben:Hallo Flecky,

wenn Du Dir die Beiträge von Anfang an durchliest, dann wirst Du feststellen, das Du das nicht so einfach darfst! Du müsstest Dir dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen.



noch mal zur Verdeutlichung: ich bezog mich vor allem auf das aus der Natur entnehmen. Da Weinbergschnecken Helix pomatia unter Naturschutz stehen, darf man sie, ohne behördliche Genehmigung, nicht aus der Natur entnehmen. Macht man das doch, so sollte man sie (meiner Meinung) dann auch wieder dort zurücksetzen, wo man sie her hat. Ich weiss, der Thread handelte eigentlich vom Aussetzen des Nachwuchses, ich habe aber Flecky irgenwie falsch verstanden.
liebe Grüße

Heike
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Gummibärchen10 am 18.07.2011, 18:59

Steffi, ich möchte da doch noch mal etwas dazu sagen, von wegen auf Umwelteinflüsse reagieren: Den Schnecken in der Natur bringt nie jemand bei, wie sie auf was reagieren, ihre Eltern scheren sich einen Kehricht um sie. Die jungen Babyschnecken haben also von vorneherein die Fähigkeit, sich anzupassen und sich in der Natur zurechtzufinden. Natürlich gibt es immer wieder welche, die diese Fähigkeit nicht oder nur unzureichend besitzen, die würden in der Natur so und so gefressen werden oder anderweitig sterben. Also meine Frage: WAS ist diesbezüglich dieses Gesichtspunktes Dein Problem??? :? Tut mir Leid, ich versteh es nicht. Und noch etwas wegen des "Immunisierens": Bei einheimischen Schnecken im Terrarium: Sooo viele neue Keime sind da ja wohl nicht und vorallem doch wohl bitte nicht so gefährliche: Sonst wäre der Mensch nämlich schon längst draufgegangen. Außerdem, nach meiner Erfahrung mit Schnecken (auch wenn ich mich vielleicht irre?): Schnecken sind äußerst robust, und soo entsetzlich viele Krankheiten sind da bis jetzt noch nicht aufgetreten, oder? (Natürlich weiß man relativ wenig über Schneckenkrankheiten, aber so oft wirklich ernsthafte Schwierigkeiten wie mit anderen Tieren wie z.B. manchmal bei Nagern, Kaninchen, etc. hat man bei Weitem nicht mit ihnen, oder?? Außerdem, auch wenn ich weiß, dass das nicht verallgemeinert werden kann, aber trotzdem: Ich halte seit sieben , bald 8 Jahren Schnecken und habe sie bisher immer für kurze Zeit aus der Natur entnommen, beim nächsten Urlaub wieder ausgesetzt und habe sie mit Punkten und Thesa drüber versehen, damit die Schrift auch hält und habe sie Wochen später quicklebendig und gewachsen wiedererkannt. (Auch bei Babys, die ich ausgesetzt hatte!!!)
Das hier ist nur meine Meinung, aber denk bitte wenigstens mal drüber nach! :danke:
Ein freundliches Wort ist weit mehr wert als es kostet. (Ernst Ferstl)
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Raven am 18.07.2011, 22:51

Gummibärchen 10

Entschuldige bitte wenn ich mich nicht verständlich genug ausgedrückt haben sollte.... ich habe auch nach fast 10 Jahren in Deutschland immer noch etwas Probleme mit dem richtigen Ausdruck...

Ich hab deinen Post gelesen und deine Meinung dazu registriert... Werde aber erstmal nicht näher darauf eingehen, bis ich jemanden gefunden habe der mir hilft es richtig auszudrücken um
solche Komplikationen zu vermeiden. Im Übrigen habe ich kein Problem, sondern lediglich meinen Standpunkt dazu wiedergegeben.

Im Übrigen ...ich bestehe aus mein Y :wink:

Aber eine Frage hätte ich da noch.... Wieviele Generationen Schnecken befinden sich in deinem Terrarium, wenn du die Tiere in die Natur zurücksetzt?
Sprich...Wieviele Gelege sind in der Terrarienzeit geschlüpft und wieviele davon begegnen dir danach wieder?



Lg Steffy
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Fine am 19.07.2011, 09:40

Also, ich glaube man muss bei dieser ganzen Diskussion etwas differenzieren....was gesetzlich festgelegt ist, ist die eine Seite, für wie sinnvoll man das hält die andere.
Ob man etwas für sinnvoll hält oder nicht, darüber kann man natürlich diskutieren (selbstverständlich sachlich und ohne persönliche Angriffe *Achtung, Zaunpfahl* 8) :wink: ), nicht diskutieren kann man mMn darüber, ob man jemanden in einem öffentlichen Forum dazu auffordern sollte z.B. eine Ordnungswidrigket zu begehen.

Das Bundesnaturschutzgesetz ist ja für jeden zugänglich, ich hab mich da heute auch mal etwas durchgelesen.
Leider bin ich in solchen Dingen nicht besonders bewandert, von daher kann ich eigentlich nur sagen wie ich den Text verstehe....ob ich das richtig interpretiere weiß ich nicht, aber vielleicht kennt sich jemand hier ja besser damit aus und berichtigt mich.
Zuerst mal hierzu:
Raven hat geschrieben:Wenn man es mit dem Gesetz ganz genau nimmt, ist es sogar verboten schnecken aus der Natur zu nehmen, wenn sie beschädigt sind um sie zu reparieren, da man diese Schnecke dann nicht mehr zurück setzen dürfte...

Da finde ich im Text folgende Passage:
(5) Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten
ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose
oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich
freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die
von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle
abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer
die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde
zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.

...das würde für mich heißen, dass man verletzte Schnecken aus der Natur entnehmen dürfte.

Dann gibt es noch den § 40:
§ 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
[........]
(4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von
Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.[.......]Von dem Erfordernis einer
Genehmigung sind ausgenommen
1. der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
2. der Einsatz von Tieren
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen
Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
3. das Ansiedeln von Tieren nicht gebietsfremder Arten, die dem Jagd- oder
Fischereirecht unterliegen,
[....]

In Absatz 4 ist zwar die Rede von "Pflanzen gebietsfremder Arten", aber nicht von "Tieren gebietsfremder Arten" sondern nur von "Tieren". Unter Punkt 2 a+b wird vom "Einsatz von Tieren zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes" gesprochen. Mit "Einsatz" ist mAn die Nutzung zur Schädlingsbekämpfung und nicht das Aussetzen von Tieren gemeint wie wir es verstehen, bei dem was wir als "Aussetzen" bezeichnen spricht das Gesetz nämlich von "Ausbringen".oder "Ansiedeln".
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht werden da nur bei Arten gemacht die dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, also z.B. vielleicht Karpfen die in einen Anglerteich eingesetzt werden.

Dann hier noch der § 69:
§ 69 Bußgeldvorschriften
[...]
(3) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig[...]
17. ohne Genehmigung nach § 40 Absatz 4 Satz 1 eine Pflanze einer gebietsfremden Art oder ein Tier ausbringt,

Auch hier ist nur von "Tier" die Rede.
Vielleicht verstehe ich das auch völlig falsch, für mich bedeutet es aber dass man Tiere nicht aussetzen darf, es sei denn man hat eine Genehmigung oder sie fallen unter eine Ausnahmeregelung.

Natürlich ist in dem Gesetz nicht speziell von Schnecken die Rede, es geht allgemein um Tiere und Pflanzen.....für mich ist das Ganze aber nachvollziehbar und auch sinnvoll, auch wenn es im Einzelfall, also wenn jemand vielleicht 20 Weinbergschneckenbabys irgendwo aussetzt, vielleicht gar keine Folgen hätte, können im Großen und Ganzen gesehen solche Eingriffe vielleicht doch Folgen haben die wir garnicht überblicken und von denen wir letztendlich auch garnichts mitbekommen würden.

Nur mal als ganz einfaches Beispiel: Tierart A und B befinden sich in einem Gebiet, es hat sich ein Gleichgewicht eingependelt und beide Arten existieren nebeneinander.
Nun kommt jemand und setzt eine große Menge Tiere der Art A aus, diese können sich entsprechend auch wieder vermehren und irgendwann wird z.B. durch Nahrungskonkurrenz Art B zurückgedrängt. Art C ernährt sich wiederum von Art A+B und vermehrt sich entsprechend weil das Nahrungsangebot gestiegen ist. Von Art C wird aber nicht nur Art A, von der es ja dann plötzlich mehr Tiere gibt, sondern auch Art B dezimiert...so könnte die Population einer Art geschädigt werden nur weil es von einer anderen Art ungewöhnlich viele Tiere gibt.

Oder nehmen wir mal mich als Beispiel. Ich halte unterschiedliche Helix-Arten aus verschiedenen Ländern, auch Wildfänge.
Nun komme ich auf die Idee, und es wird mir im Forum ja auch so empfohlen, meine pomatia-Nachzuchten auszusetzen, weiß aber garnicht, dass ich vielleicht irgendeinen Parasiten aus Kroatien in meinen Becken habe den es dort, wo ich die Schnecken aussetze, garnicht gibt, und diesen Parasiten setze ich gleich mit aus......das ist natürlich fiktiv und ich weiß nicht ob es so einen Parasiten wirklich gibt, man könnte es sich aber vorstellen, auch für andere Tierarten.

Ulli, du sagst zurecht:
wir wissen schlicht und ergreifend nicht, ob das schlimm ist oder nicht, Schnecken wieder auszusetzen.

Und eben weil wir es nicht wissen, warum sollten wir es dann tun wenn es vermeidbar ist bzw. auch anderen empfehlen?
Weinbergschnecken sind zwar geschützt, aber im Bestand ja nicht bedroht. Es gibt andere Arten die weit mehr gefährdet sind. Wenn man sich da wirklich engagieren möchte könnte man sich z.B. für den Erhalt von Flächen einsetzen.

Insgesamt, auch wenn es vermutlich wenig oder keine Folgen hat, wenn jemand ein paar Schnecken dort aussetzt wo sie heimisch sind, halte ich es für falsch so etwas als Empfehlung weiterzugeben. Wenn Dinge gesetzlich geregelt sind (vorausgesetzt ich interpretiere das überhaupt richtig ;-) ) ist es eben nicht jedem selbst überlassen wie er es handhabt.
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Scarlett am 19.07.2011, 09:53

Fine, du hast es genau richtig verstanden.
So und nicht anders ist es.

Man bedarf einer Genehmigung.
Diese bekommt man meist nur, wenn man berechtigtes Interesse und Vorteile für die Natur einer Populationsvergrößerung/Wiederansiedlung geltend machen kann.

Und wenn man diese Genehmigung bekommt, dann nur für gebietsbesetzende Populationen.
Bei Emys orbicularis (europäische Sumpfschildkröte) zB gibt es einige Projekte, für die sogar die Genetik der Tiere geprüft wird, damit man nur Tieren einer Population wieder ansiedelt.
Gleiches gilt ähnlich für andere Projekte mit anderen Tieren.
Man bekommt dutzende von Auflagen, und die wichtigste ist, dass die nachgezüchteten Tiere direkt der Population entstammen, der man sie am Ende wieder zuführt.
Das wiederum bedeutet, man benötigt zuerst einmal eine Genehmigung für die Naturentnahme der benötigten Zuchttiere.
Denn nur deren Nachwuchs darf wieder in die Natur entlassen werden.
Und auch nur in vorher genau errechneten Stückzahlen.

Für Privatmenschen meistens viel zu viel Papierkram und Bürokratie, da man über alle Zu-und Abgänge auch noch Buch führen muss.
Ich wünsche mir die Gelassenheit eines Stuhls.
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Gummibärchen10 am 19.07.2011, 14:15

@Raven: meistens nur ein bis 4 Gelege (kommt darauf an, ob ich grade Zeit (wegen der Schule) habe oder zum Beispiel auch, ob ich grade im Urlaub bin; Manchmal hab ich aber auch gar kein Gelege von den Weinbergschnecken, aber eher selten), da ich die Schnecken meist äußerst kurz (nie länger als 2 Monate, normalerweise nur 4-6 Wochen)halte und dann wieder in die Freiheit entlasse. Ich sehe da wirklich beim besten Willen und bei all den von euch genannten Gesetzen (die ich übrigens nicht vorhabe zu brechen, sondern nur etwas locker sehe, wenn es um Schnecken geht. Es wird sich wohl kaum eine Behörde um ein paar "alberne" Schnecken scheren, oder seh ich das falsch?!), was daran verbrecherisch sein sollte, wirklich nicht. Und ich weiß auch ehrlich gesagt nicht ganz, was daran fatal für die Natur sein sollte. Klar, wenn man Tausende Schneckenbabys pro Jahr (vielleicht reichen auch schon Hunderte, ich weiß es nicht) aussetzt, dann könnte das tatsächlich einen erheblichen Schaden anrichten, aber das tue ich nicht. Ich denke, man kann das einfach nicht so pauschal sagen: Ich finde, es kommt sehr sehr sehr auf die Menge der ausgesetzten Schnecken im Garten an.

Und noch etwas, sowohl, da es sich auch um eine Diskussion handelt, als aber auch, weil es hier sehr große Missverständnisse zu geben scheint: DAS HIER IST MEINE MEINUNG, NICHTS WEITER!!!!! Ich habe NIE, ich wiederhole NIE hier irgendjemandem die Erlaubnis geben wollen, Schnecken auszusetzen bzw. sogar jemanden dazu überreden wollen, dies zu tun. Ich sagte lediglich MEINE MEINUNG!! Ich hoffe, das ist damit jetzt klar! :danke:
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon vinbergssnäcka am 19.07.2011, 15:01

Gummibärchen10 hat geschrieben:WO steht denn bitte, dass das Aussetzen von einheimischen Schnecken verboten ist? Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir eine zuverlässige Quelle angeben könntest, wo Du DAS gelesen hast. So Leid es mir tut, vorher glaube ich da gar nichts. Außerdem: Warum sollte denn das bitte verboten sein? Ich meine, dass man Achatschnecken nicht aussetzen darf, das hat einen Sinn, da sie hier unser Ökosystem durcheinander bringen würden, das ist völlig klar. Aber die Weinbergschnecken kommen doch von hier??!! :? :stupid: Vermutlich wäre es sogar besser, wenn Weinbergschneckenbabys wieder ausgesetzt werden würden, dann wären es wieder mehr Weinbergschnecken und die Weinbergschnecke wäre keine bedrohte Art mehr, oder nicht?? :stupid:
LG, Ulli
und @Scarlett: Wo bleibt denn DA bitte die Liebe, wenn man Tiere, die ohne Weiteres hier in unserer Fauna leben könnten, ins Gefrierfach steckt und umbringt??? Es tut mir Leid, aber ich verstehe DAS nicht!!! Und: Wer Liebe für seine Weinbergschnecken empfindet, kommt gar nicht auf SO eine Idee.


Hallo Uli,

in dem Beitrag las sich das noch ganz anders. Keiner will Dir Deine "Meinung" absprechen, aber bei Deinen Fragen hier in diesem Beitrag brauchst Du Dich auch nicht darüber wundern, dass man die Gesetze darlegt.... :roll: Also akzeptiere bitte, das die Meisten hier, dem Gesetz konform kleine Schnecken NICHT aussetzen....

Ich verstehe selber auch nicht den Sinn, warum man Weinbergschnecken Nachzuchten aussetzen sollte? Ich würde ja auch nicht auf die Idee kommen die Nachzuchten anderer Tiere auszusetzen....

Die einfachste Art ist ja wohl immer noch einfach Eier einfrieren und fertig.....aber das macht vielleicht mehr arbeit.. :wink:
liebe Grüße

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Gummibärchen10 am 19.07.2011, 17:27

DAS habe ich schon längst akzeptiert, da ich ja jetzt die Quellen kenne, und wie bereits gesagt: Ich habe NUR meine Meinung kundgetan und ich akzeptiere auch, dass andere Personen "gesetzeskonform" ihre Weinbergschneckenbabys nicht aussetzen. Aber ich akzeptiere nicht, dass mich jemand (Scarlett) ohne vernünftige Quellenangabe angreift und mir unterstellt, dass ich angeblich für meine Weinbergschnecken keinerlei Liebe empfinden würde. So etwas ärgert mich. Und es tut mir Leid, Du hast Recht, vinbergssnäcka, dass der Beitrag etwas schroff klang, aber ich habe mich, wie gesagt, angegriffen gefühlt von Scarlett. :oops: Entschuldigung! Aber, was ich nochmals sage: Ich zwinge niemanden, ich überrede niemanden, Weinbergschnecken auszusetzen, und ich akzeptiere, wenn sie jemand nicht aussetzt. :)
Und noch etwas: Viele Zoos und Naturschutzparks setzen Nachwuchs von bedrohten Arten aus, um die Population wieder zu stärken. DIE kommen ja auch auf die Idee, nur weil Du nicht auf die Idee kommst, heißt das noch nicht, dass man das nicht darf.
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