


BNatSchG Kapitel 5 Abschnitt 2 § 40 Abs. 4 hat geschrieben:
2. der Einsatz von Tieren
[........]
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes


 wegen dem Schutzstatus eines Lebewesens: nur weil es in deiner Region massenhaft vorkommt, heißt das noch lange nicht, dass es im Durchschnitt gesehen dennoch nicht akut bedroht ist.
  wegen dem Schutzstatus eines Lebewesens: nur weil es in deiner Region massenhaft vorkommt, heißt das noch lange nicht, dass es im Durchschnitt gesehen dennoch nicht akut bedroht ist.



 
 vinbergssnäcka hat geschrieben:Hallo Flecky,
wenn Du Dir die Beiträge von Anfang an durchliest, dann wirst Du feststellen, das Du das nicht so einfach darfst! Du müsstest Dir dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen.

 Tut mir Leid, ich versteh es nicht. Und noch etwas wegen des "Immunisierens": Bei einheimischen Schnecken im Terrarium: Sooo viele neue Keime sind da ja wohl nicht und vorallem doch wohl bitte nicht so gefährliche: Sonst wäre der Mensch nämlich schon längst draufgegangen. Außerdem, nach meiner Erfahrung mit Schnecken (auch wenn ich mich vielleicht irre?): Schnecken sind äußerst robust, und soo entsetzlich viele Krankheiten sind da bis jetzt noch nicht aufgetreten, oder? (Natürlich weiß man relativ wenig über Schneckenkrankheiten, aber so oft wirklich ernsthafte Schwierigkeiten wie mit anderen Tieren wie z.B. manchmal bei Nagern, Kaninchen, etc. hat man bei Weitem nicht mit ihnen, oder?? Außerdem, auch wenn ich weiß, dass das nicht verallgemeinert werden kann, aber trotzdem: Ich halte seit sieben , bald 8 Jahren Schnecken und habe sie bisher immer für kurze Zeit aus der Natur entnommen, beim nächsten Urlaub wieder ausgesetzt und habe sie mit Punkten und Thesa drüber versehen, damit die Schrift auch hält und habe sie Wochen später quicklebendig und gewachsen wiedererkannt. (Auch bei Babys, die ich ausgesetzt hatte!!!)
 Tut mir Leid, ich versteh es nicht. Und noch etwas wegen des "Immunisierens": Bei einheimischen Schnecken im Terrarium: Sooo viele neue Keime sind da ja wohl nicht und vorallem doch wohl bitte nicht so gefährliche: Sonst wäre der Mensch nämlich schon längst draufgegangen. Außerdem, nach meiner Erfahrung mit Schnecken (auch wenn ich mich vielleicht irre?): Schnecken sind äußerst robust, und soo entsetzlich viele Krankheiten sind da bis jetzt noch nicht aufgetreten, oder? (Natürlich weiß man relativ wenig über Schneckenkrankheiten, aber so oft wirklich ernsthafte Schwierigkeiten wie mit anderen Tieren wie z.B. manchmal bei Nagern, Kaninchen, etc. hat man bei Weitem nicht mit ihnen, oder?? Außerdem, auch wenn ich weiß, dass das nicht verallgemeinert werden kann, aber trotzdem: Ich halte seit sieben , bald 8 Jahren Schnecken und habe sie bisher immer für kurze Zeit aus der Natur entnommen, beim nächsten Urlaub wieder ausgesetzt und habe sie mit Punkten und Thesa drüber versehen, damit die Schrift auch hält und habe sie Wochen später quicklebendig und gewachsen wiedererkannt. (Auch bei Babys, die ich ausgesetzt hatte!!!) 

 
  
   ), nicht diskutieren kann man mMn darüber, ob man jemanden in einem öffentlichen Forum dazu auffordern sollte z.B. eine Ordnungswidrigket zu begehen.
  ), nicht diskutieren kann man mMn darüber, ob man jemanden in einem öffentlichen Forum dazu auffordern sollte z.B. eine Ordnungswidrigket zu begehen.Raven hat geschrieben:Wenn man es mit dem Gesetz ganz genau nimmt, ist es sogar verboten schnecken aus der Natur zu nehmen, wenn sie beschädigt sind um sie zu reparieren, da man diese Schnecke dann nicht mehr zurück setzen dürfte...
(5) Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten
ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose
oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich
freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die
von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle
abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer
die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde
zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.
§ 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
[........]
(4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von
Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.[.......]Von dem Erfordernis einer
Genehmigung sind ausgenommen
1. der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
2. der Einsatz von Tieren
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen
Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
3. das Ansiedeln von Tieren nicht gebietsfremder Arten, die dem Jagd- oder
Fischereirecht unterliegen,
[....]
§ 69 Bußgeldvorschriften
[...]
(3) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig[...]
17. ohne Genehmigung nach § 40 Absatz 4 Satz 1 eine Pflanze einer gebietsfremden Art oder ein Tier ausbringt,
wir wissen schlicht und ergreifend nicht, ob das schlimm ist oder nicht, Schnecken wieder auszusetzen.
 ) ist es eben nicht jedem selbst überlassen wie er es handhabt.
 ) ist es eben nicht jedem selbst überlassen wie er es handhabt.

 
 
Gummibärchen10 hat geschrieben:WO steht denn bitte, dass das Aussetzen von einheimischen Schnecken verboten ist? Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir eine zuverlässige Quelle angeben könntest, wo Du DAS gelesen hast. So Leid es mir tut, vorher glaube ich da gar nichts. Außerdem: Warum sollte denn das bitte verboten sein? Ich meine, dass man Achatschnecken nicht aussetzen darf, das hat einen Sinn, da sie hier unser Ökosystem durcheinander bringen würden, das ist völlig klar. Aber die Weinbergschnecken kommen doch von hier??!!
Vermutlich wäre es sogar besser, wenn Weinbergschneckenbabys wieder ausgesetzt werden würden, dann wären es wieder mehr Weinbergschnecken und die Weinbergschnecke wäre keine bedrohte Art mehr, oder nicht??

LG, Ulli
und @Scarlett: Wo bleibt denn DA bitte die Liebe, wenn man Tiere, die ohne Weiteres hier in unserer Fauna leben könnten, ins Gefrierfach steckt und umbringt??? Es tut mir Leid, aber ich verstehe DAS nicht!!! Und: Wer Liebe für seine Weinbergschnecken empfindet, kommt gar nicht auf SO eine Idee.
 Also akzeptiere bitte, das die Meisten hier, dem Gesetz konform kleine Schnecken NICHT aussetzen....
 Also akzeptiere bitte, das die Meisten hier, dem Gesetz konform kleine Schnecken NICHT aussetzen....

 Entschuldigung! Aber, was ich nochmals sage: Ich zwinge niemanden, ich überrede niemanden, Weinbergschnecken auszusetzen, und ich akzeptiere, wenn sie jemand nicht aussetzt.
 Entschuldigung! Aber, was ich nochmals sage: Ich zwinge niemanden, ich überrede niemanden, Weinbergschnecken auszusetzen, und ich akzeptiere, wenn sie jemand nicht aussetzt.  
 
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