Wir haben das alles schon mal durchdiskutiert, lies dir doch einfach das Naturschutzgesetz mal durch und bilde dir deine Meinung.
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BlackNero hat geschrieben:Bei Mäusen und Ratten greift das vorher zitierte Tierschutzgesetz. Sie sind nämlich als domestizierte Tiere nicht mehr an die klimatischen Bedingungen gewöhnt. DESWEGEN dürfen diese Tiere nicht ausgesetzt werden.
......und zu was gehören dann Bänderschnecken?BlackNero hat geschrieben:Wanderratten und Waldmäuse gehören zu den Wildtieren und dürfen ohne Genehmigung gar nicht gehalten, domestiziert oder gezüchtet werden.![]()
Sehr geehrte Frau XX,
Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Die Ansiedlung von heimischen Arten außerhalb von Schutzgebieten ist nicht eindeutig und abschließend geregelt. Folgende Problemstellungen wären zu klären:
1. können die Tieren Schäden verursachen (direkt, z.b. durch Fraßschäden, indirekt durch Veränderung der genetischen Struktur vorhandener Populationen)
2. können die Tiere selbst Schaden nehmen (ungeeigneter Aussetzort)
Am einfachsten wäre es, die Schnecken am Fundort der Elterntiere wieder auszusetzen. Alternativ kämen geeignete Standorte im besiedelten Bereich (Böschungen, Brachen etc.) in Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Geißler
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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postfach 910240
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Telefon: (030) 90297-0
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