Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Gummibärchen10 am 19.07.2011, 18:14

So, ich habe gerade mir noch einmal den Gesetzesausschnitt in Fines Post durchgelesen: Du kannst nicht einfach das Wichtigste des Gesetzes weglassen und dann behaupten, das Aussetzen von Weinbergschneckenbabys wäre verboten, ich akzeptiere gar nichts mehr, es IST nämlich nicht verboten. Man kann auch keine Gesetze interpretieren, ein Gesetz ist so, wie es ist, und so muss es akzeptiert werden, egal, ob es einem gefällt, oder nicht!
So, in dem Ausschnitt steht doch eindeutig:

Fine hat geschrieben:Dann gibt es noch den § 40:
§ 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
[........]
(4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von
Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.[.......]Von dem Erfordernis einer
Genehmigung sind ausgenommen
1. der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
2. der Einsatz von Tieren
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen
Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
3. das Ansiedeln von Tieren nicht gebietsfremder Arten, die dem Jagd- oder
Fischereirecht unterliegen,
[....]

In Absatz 4 ist zwar die Rede von "Pflanzen gebietsfremder Arten", aber nicht von "Tieren gebietsfremder Arten" sondern nur von "Tieren". Unter Punkt 2 a+b wird vom "Einsatz von Tieren zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes" gesprochen. Mit "Einsatz" ist mAn die Nutzung zur Schädlingsbekämpfung und nicht das Aussetzen von Tieren gemeint wie wir es verstehen, bei dem was wir als "Aussetzen" bezeichnen spricht das Gesetz nämlich von "Ausbringen".oder "Ansiedeln".
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht werden da nur bei Arten gemacht die dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, also z.B. vielleicht Karpfen die in einen Anglerteich eingesetzt werden.


a) und b) sind übrigens ZWEI unterschiedliche Unterteilungen eines Textes, da kann man nicht einfach a)nicht gebietsfremder Arten und b) zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes zusammenwerfen! b) galt für GEBIETSFREMDE Arten!
Das heißt: Man darf "nicht gebietsfremde Arten" aussetzen und zwar sogar OHNE Einwilligung der Behörde!
Du kannst das alles nachlesen oben, damit ist für mich die sinnlose Diskussion beendet, man darf Weinbergschnecken aussetzen, es handelt sich nämlich um nicht gebietsfremde Tiere.
Jemandem vorzuwerfen, er tue etwas Verbotenes, das ist ja noch völlig verständlich, wenn es wirklich verboten ist (!), aber nicht richtig zu lesen und auch noch Sätze aus dem Zusammenhang zu reißen und etwas Entscheidenes wegzulassen, und außerdem noch in Gesetze hineinzuinterpretieren, das ist eigentlich nicht akzeptabel für eine sachliche Diskussion und bei Diskussionen, bei denen nur noch über die Tatsachen hinwegdiskutiert wird, und angefangen wird, Gesetze so zu verstehen, wie es einem gerade passt, tut mir Leid da mache ich nicht mehr mit. Ich diskutiere nicht über Gesetze! :danke: fürs Verständnis, aber das kann ICH nicht und ihr könnt es eigentlich auch nicht!
LG, Ulli
Zuletzt geändert von Fine am 19.07.2011, 19:51, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat kenntlich gemacht
Ein freundliches Wort ist weit mehr wert als es kostet. (Ernst Ferstl)
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Drachin am 19.07.2011, 18:51

Er hat Recht. Genau das steht in diesem Gestz. Ich muss sagen, ich hab mich ne Weile ausgeklinkt, weil ich mit de4r Gesetzmäßigkeit nicht mehr hinterher gekommen bin. Aber das Zitat sagt eindeutig, dass von der "Erfordernis einer Genehmigung" "nicht gebietsfremde Arten" ausgeschlossen sind.

Und jetzt geht wahrscheinlich die nächste Diskussion los, denn was genau ist eine gebietsfremde Art? Das ist eine Art, die in dem Gebiet, in dem man sie aussetzen will, nicht vorkommt, ich denke, da sind wir uns einig.

Folgendes Szenario. Ich wohne in Hildesheim und entnehme aus Wald X Ort A eine Weinbergschnecke, lasst sie verletzt gewesen sein, dann hab ich nichtmal gegen das Gesetz verstoßen. Und während sie sich bei mir auskuriert, legt sie Eier und ich lasse sie schlüpfen. Mir ist bewusst, dass ich nicht nach Amerika fahren und sie dort aussetzen darf. Aber wo darf man sie denn eurer Ansicht nach aussetzen, so dass sie nicht "gebietsfremd" sind? Genügt in Wald X auch Ort C oder gar Wald Y, oder muss es unbedingt ebender Ort, nämlcih Wald X Ort A sein, wo ich sie herhabe? Oder kann ich vielleicht sogar damit nach Thüringen fahren und sie dort (wo es jede Menge Weinbergschnecken gibt) In Wald O aussetzen?

Ich hab jetzt als Namen viele Variablen genutzt, einfach, weil mir keine Namen eingefallen sind und ich auch keine nennen wollte. Ich hoffe, es ist trotzdem klar, was ich damit ausdrücken wollte.
Nicht meine Schuld, kann nichts dafür,
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon vinbergssnäcka am 19.07.2011, 18:59

Vielleicht solltet ihr Euch mal von einem Rechtswissenschaftler die Begriffe: Anbau, Einsatz und Ansiedelung und deren rechtlichen Unterschiede erklären lassen.


Nur mal als Tipp, bevor sich jemand hier darüber auslässt, das jemand anderes was falsches sagt.....dann bitte auch sicher sein, das man Recht hat....

Edit: @Gummibärchen, du hättest Recht, wenn Du eine Weinbergschneckenzucht betreiben würdest und dazu Weinbergschnecken Nachzuchten einsetzen würdest.....

Denk nach! und lese richtig......
liebe Grüße

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Roland am 19.07.2011, 19:14

Viele Zoos und Naturschutzparks setzen Nachwuchs von bedrohten Arten aus, um die Population wieder zu stärken.


Oder bringen sie um, weil sie sie nicht gebrauchen können (als Publikumsmagneten), oder wenn sie zu groß geworden sind, und sie kein anderer Zoo nehmen kann/will und/oder der Zoo aus allen Nähten platzt.

Je mehr man sich in die Materie einliest, umso absurder erscheint einem vieles.

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Roland am 19.07.2011, 19:25

Hier übrigens mal die Gegenseite. Sprich, nicht aussetzen, sondern entnehmen und verzehren, zum Zwecke der Belustigung, oder etwas hochtrabender ausgedrückt, im Rahmen von Waldpädagogik.
Bei Regenwetter mal 100 Helices in einer Region abgesammelt und die Population dürfte einige Zeit brauchen, bis sie sich erholt hat.

http://www.outside-reisen.de/files/PresseberichtBBV5.06.09.pdf

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon vinbergssnäcka am 19.07.2011, 19:34

:mrgreen: Da kann man nur hoffen, das es ziemlich gräulich geschmeckt hat, so ganz ohne Knoblauch und das das die letzten Schnecken waren, die die Teilnehmer gegessen haben...brr, zumindest haben sie wohl mehr Kalorien verbraucht als zu sich genommen...
liebe Grüße

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Fine am 19.07.2011, 19:46

Erstmal vorweg:
Ulli, es ist mir schon klar dass dieses ein Reizthema für dich ist, nicht umsonst forderst du schon in deinem ersten Post hier den Thread zu schließen......trotzdem würde ich dich bitten genau zu lesen was ich geschrieben habe.
Ich habe deutlich gemacht, dass ich diesen Text so verstehe und darum gebeten mich zu korrigieren falls meine Ansicht falsch ist.
Ich habe alle Auslassungen kenntlich gemacht und darauf hingewiesen dass das Gesetz für jeden nachlesbar ist. Ich möchte mir hier nicht vorwerfen lassen, dass ich etwas auslasse oder verschweige......warum sollte ich ein Interesse daran haben, jemanden davon zu überzeugen, dass das Aussetzen von Nachzuchten rechtswidrig ist wenn dem garnicht so ist?
Es geht mir darum diese Frage wie auch immer zu klären....was jeder daraus macht darauf habe ich keinen Einfluss.

Dieser Abschnitt hier:
Von dem Erfordernis einer
Genehmigung sind ausgenommen
[...]
2. der Einsatz von Tieren
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen
Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,


ist meiner Meinung nach folgendermaßen zu lesen (dabei auch auf die Kommasetzung oben im Zitat des Gesetzes achten):

"Von dem Erfordernis einer Genehmigung sind ausgenommen
der Einsatz von Tieren nicht gebietsfremder Arten zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes"

und

"Von dem Erfordernis einer Genehmigung sind ausgenommen
der Einsatz von Tieren gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen
Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes"

Der Zusatz "zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes" bezieht sich mMn auf a) und b).
Auch nachdem ich mir den Text jetzt nochmal durchgelesen habe denke ich dass ich es richtig verstanden habe.
Vielleicht kannst du anhand des Textes noch mal belegen wo ich deiner Meinung nach falsch liege...
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Drachin am 19.07.2011, 19:58

Ist jetzt vielleicht Haarspalterei, aber wenn sich der Zusatz auf beide Punkte bezieht, müsste dieser (der Zusatz) nicht in einer neuen Zeile stehen anstatt hinter dem Punkt b?
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Fine am 19.07.2011, 20:03

.....dazu müsste man dann auch selber mal einen Blick in das Gesetz werfen, dann sieht man dass es abgesetzt ist *klick*
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Drachin am 19.07.2011, 20:11

Hm ich glaub du hast mich nicht richtig verstanden... ich versuch mal, das zu erklären. Orginalzitat ist:
Von dem Erfordernis einer
Genehmigung sind ausgenommen
[...]
2. der Einsatz von Tieren
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen
Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,


Was ich jetzt meine, ist, dass es folgendermaßen aussehen müsste:

Drachin hat geschrieben:Von dem Erfordernis einer
Genehmigung sind ausgenommen
[...]
2. der Einsatz von Tieren
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten,
sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen
Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,


Wichtig ist meiner Meinung nach der Absatz nach den gebietsfemden Arten. Ich glaube es zumindest (weiß es nicht). Denn nach dem oberen Zitat müsste sich der Zusatz tatsächlich nur auf Punkt b) beziehen.

Ich weiß, wir wandern langsam aber sicher wirklich in die Haarspalterei ab, aber das könnte ja wichtig sein... :oops:
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Fine am 19.07.2011, 20:27

"der Einsatz von Tieren" und "zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes" sind gleich abgesetzt, dazwischen kann man jeweils a) oder b) setzen, deshalb bezieht es sich nach meiner Ansicht auf beide Punkte.
"sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind" bezieht sich nur auf Punkt b)
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Drachin am 19.07.2011, 20:31

Ach, so meinst du das. Alles klar, ja sehe ich auch so.
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon vinbergssnäcka am 19.07.2011, 20:34

ganz wichtig: Punkt 2 geht um den Einsatz von Tieren....dabei geht es zB die Aufzucht und Zucht in wirtschaftlichen Interesse oder eben um Pflanzenschutz.

In Punkt 3 geht es um Ansiedeln....

Wenn ich Tiere aussetze, dann gehe ich mal vom ansiedeln aus....wie gesagt, das ganze sähe anders aus, wenn es sich um eine Schneckenzucht mit wirtschaftlichem Hintergrund handeln würde....denn dann kämen sie zum Einsatz......
liebe Grüße

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Scarlett am 19.07.2011, 21:03

Zum besseren Verswtändnis:

Population Helix pomatia in Ostheim: nennen wir sie XYNM, gebietsbewohnend
Population Helix pomatia in Halterhand in Magdeburg: nennen wir sie LITH

Gebietsfremde Tiere sind schon Tiere, deren Genetik sich von hier lebenden Populationen unterscheidet.
Population LITH besitzt Keime und genetische Mutationen, die sich in Population XYNM nicht finden.
Jene Keime können Population XYNM ausrotten, da diese Population keinerlei Abwehrkräfte dagegen besitzt, wie wir weißen damals beinahe die Indianer mit unseren Pocken ausgerottet haben.
Jedoch besitzt auch Population XYNM über ganz spezielle Keime und Mutationen.
Ist Population LITH in der Lage, zu überleben?
Wahrscheinlich nicht, also würde der Tierfreund sowieso alle seine wertvollen, geliebten Nachzuchten umbringen, indem er sie gesetzeswidrig aussetzt.
Dann kann man sie aber auch gleich einfrieren.

Irgendwie scheinen hier manche nur lesen zu wollen, was ihnen gefällt, denn ich habe es jetzt schon zweimal geschrieben.
Nicht gebietsfremde Tiere dürfen ohne Genehmigung ausgebracht werden, aber eben nur, wenn sie wirklich nicht gebietsfremd sind.
Daher muss man hier! lebende Tiere aus der Natur entnehmen, was einer Genehmigung bedarf, um deren Nachwuchs legal in die Natur entlassen zu dürfen.

Ist das klar genug geschrieben?

Und Ulli, wenn du es als Angriff verstehen willst, kann ich es nicht ändern.
Leider bleibt meine Meinung fest, wer einfach gebietsfremde Populationen aussetzt, macht sich nicht nur strafbar, sondern der nimmt auch gleichgültig in Kauf, dass er die bestehende Population vernichten könnte.
Und so jemand kann nicht viel Interesse an wildlebenden Weinbergschnecken, ihrem Schutz und ihrem Arterhalt haben.
Das kannst du jetzt gerne wieder in den falschen Hals bekommen, ich spreche damit nicht dich persönlich an, sondern alle, die unüberlegt und aus falsch verstandener Tierliebe ohne Böse Absichten Mist bauen.
Wer aber nach all dieser Aufklärung immer noch darauf beharrt, seine Nachzuchten auszusetzen, der handelt böswillig und nicht im Sinne der Tiere und des Arterhaltes.

Ich stehe auf der Seite des Tier-und Artenschutzes.
Und meine Information kommt direkt von einem mir bekannten Anwalt.
Ich wünsche mir die Gelassenheit eines Stuhls.
Der muss auch mit jedem A*sch klarkommen.
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Gummibärchen10 am 20.07.2011, 12:38

Ich antworte da jetzt gar nichts mehr darauf, ich habe meine Meinung UND DIE TATSACHEN wohl klar genug geschrieben, aber ich weiß, manchen Sturköpfen und "böswilligen" Menschen kann es nie klar und oft genug sein. Ich mache nicht mit bei einer dermaßen beleidigenden, ausartenden und dummen Diskussion , mit Diskutanten, die nicht in der Lage sind, richtig zu lesen, und nicht einmal einfachste Worte wie "Ansiedeln" verstehen. Übrigens: Die Weißen siedelten sich in Amerika an. Da die Weißen vorher nicht dort vertreten waren, bedeutet das: Wenn eine Art oder Rasse oder es reicht auch eine Personen-/Tiergruppe sich an einem Ort niederlässt, an dem zuvor nie ein Vertreter dieser Art/Rasse oder Gruppe gelebt hat, dann nennt man das Ansiedeln.
Aber ich bin sowieso böswillig und zu dumm, um so etwas zu verstehen.! :) Wie gesagt: Ich werde hier in diesem Forum in Zukunft nicht mehr mit diskutieren, da das anscheinend nicht möglich ist, sobald man die unangenehmen Tatsachen ans Licht bringt. Und, ich zitiere hiermit Scarlett, da ich den Satz äußerst treffend finde:
"Irgendwie scheinen hier manche nur lesen zu wollen, was ihnen gefällt."
So: WAR DAS ALLES JETZT KLAR GENUG GESCHRIEBEN???
Dann bin ich ja beruhigt. :mrgreen:
LG, Ulli
UND noch etwas, Scarlett: Nur, weil das von einem Dir bekannten Anwalt kommt, ist das noch lange nicht das Non-Plus-Ultra.
Ein freundliches Wort ist weit mehr wert als es kostet. (Ernst Ferstl)
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