So, in dem Ausschnitt steht doch eindeutig:
Fine hat geschrieben:Dann gibt es noch den § 40:§ 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
[........]
(4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von
Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.[.......]Von dem Erfordernis einer
Genehmigung sind ausgenommen
1. der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
2. der Einsatz von Tieren
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen
Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
3. das Ansiedeln von Tieren nicht gebietsfremder Arten, die dem Jagd- oder
Fischereirecht unterliegen,
[....]
In Absatz 4 ist zwar die Rede von "Pflanzen gebietsfremder Arten", aber nicht von "Tieren gebietsfremder Arten" sondern nur von "Tieren". Unter Punkt 2 a+b wird vom "Einsatz von Tieren zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes" gesprochen. Mit "Einsatz" ist mAn die Nutzung zur Schädlingsbekämpfung und nicht das Aussetzen von Tieren gemeint wie wir es verstehen, bei dem was wir als "Aussetzen" bezeichnen spricht das Gesetz nämlich von "Ausbringen".oder "Ansiedeln".
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht werden da nur bei Arten gemacht die dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, also z.B. vielleicht Karpfen die in einen Anglerteich eingesetzt werden.
a) und b) sind übrigens ZWEI unterschiedliche Unterteilungen eines Textes, da kann man nicht einfach a)nicht gebietsfremder Arten und b) zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes zusammenwerfen! b) galt für GEBIETSFREMDE Arten!
Das heißt: Man darf "nicht gebietsfremde Arten" aussetzen und zwar sogar OHNE Einwilligung der Behörde!
Du kannst das alles nachlesen oben, damit ist für mich die sinnlose Diskussion beendet, man darf Weinbergschnecken aussetzen, es handelt sich nämlich um nicht gebietsfremde Tiere.
Jemandem vorzuwerfen, er tue etwas Verbotenes, das ist ja noch völlig verständlich, wenn es wirklich verboten ist (!), aber nicht richtig zu lesen und auch noch Sätze aus dem Zusammenhang zu reißen und etwas Entscheidenes wegzulassen, und außerdem noch in Gesetze hineinzuinterpretieren, das ist eigentlich nicht akzeptabel für eine sachliche Diskussion und bei Diskussionen, bei denen nur noch über die Tatsachen hinwegdiskutiert wird, und angefangen wird, Gesetze so zu verstehen, wie es einem gerade passt, tut mir Leid da mache ich nicht mehr mit. Ich diskutiere nicht über Gesetze! fürs Verständnis, aber das kann ICH nicht und ihr könnt es eigentlich auch nicht!
LG, Ulli