Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Fine am 20.07.2011, 18:29

Pomi hat geschrieben:@ Fine: Was das aussetzen von Nachwuchs anging, schrieb ich, glaube ich, bereits, dass man nur die erste generation, nicht aber Haufenweise Schnecken aussetzen sollte. Denn egal ob Helix, Rattus, Fuchs oder Sperling: Wenn es Haufenweise Tiere sind, wird es sehr gefährlich für die Natur. Aber ich denke, das wolltest du mit diesem Beispiel auch mitteilen. Auf jeden Fall ein sehr gutes Beispiel.

.....in diesem Beispiel ging es mir rein um die gesetzliche Lage, da wird ja überhaupt nicht differenziert (es sei denn im jeweiligen Landesrecht, die hab ich mir nicht durchgelesen) weder bei der Anzahl noch dabei ob es sich um Nachzuchten, wenn Nachzuchten um welche Generation oder ob es sich z.B. um Wirbellose, Amphibien, Reptilien oder Säuger handelt.
Dass es vermutlich unterschiedliche Folgen hat wenn ich 300 Rattus novegicus oder aber 300 Helix pomatia aussetze ist völlig klar, rechtlich sind es aber alles Tiere, also müssten die rechtlichen Bestimmungen je nachdem wie sie zu deuten sind, auch für alle Tiere gelten, oder?
Wenn ich 300 nicht gebietsfremde H.pomatia aussetzen darf, darf ich auch 300 R. norvegicus aussetzen, wenn sie nicht gebietsfremd sind.
Frage ist ob ich das wirklich dürfte?
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon vinbergssnäcka am 20.07.2011, 18:30

@Newbie: das finde ich eine Superidee zum Naturschutz, das Näherbringen der einheimischen Weinbergschnecke schon im Kleinkindalter!

Da gibt es übrigens schon ähnliche Projekte und kindgerechte Bücher.
Sinnvoll fände ich, wenn Du die Weinbergschnecken nicht aus der Natur entnehmen würdest, sondern eben Nachzuchten (hier aus dem Forum oder von einer Schneckenfarm zB). Wenn Du die Eltern der Kinder mit einbeziehst, findest Du vielleicht auch jemanden, der nach dem Projekt die Schnecken gerne weiterpflegen möchte....

Übrigens das allerwichtigste für den Schutz der wildlebenden Weinbergschneckenpopulationen ist:
1. Die Akzeptanz der Bevölkerung.....zB für einen Schneckenkornfreien Garten..
2. Und vor allem ein Schutz der Lebensräume der Weinbergschnecke....

nur Mut, lass Dich nicht abhalten!
liebe Grüße

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon vinbergssnäcka am 20.07.2011, 18:39

Pomi hat geschrieben: Wildschwein sind Wildtiere,


@Pomi: wenn ich nun Wildschweine halten würde (das gibt es ja) wäre es dann ok wenn ich die Aussetzen würde?

Dazu habe ich ein Beispiel aus dem Leben....

Wildschweine waren mal heimisch in Schweden, wurden dann ausgerottet....irgendeiner hat sich Wildschweine im Gehege gehalten.....und die sind dann abgehauen...nur ein paar wenige.

Da Wildschweine in Südschweden keine natürlichen Feinde haben haben die Viecher sich hier innerhalb von ca. 15 Jahren ins unendliche vermehrt.
Die Wildschweine sind nicht so jagdbar wie anderes Wild, es ist fast unmöglich sie zu schiessen (hier in unseren Wäldern!)

Folge: Zerstörung von Gärten und Sportanlagen....Zerstörung der Natur!.....Ganze Waldgegenden werden geradezu umgepflügt und die teils seltene Fauna empfindlich gestört.....

bisher hat man noch keine Lösung gefunden....
liebe Grüße

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Pomi am 20.07.2011, 18:51

Ausreißer heißt ja nicht aussetzen. Wenn man die Wildschweine einfach aussetzt, passiert eben jenes. Was ich erklärte war ja, man nimmt 2 Wildschweine, die Bache wirft ihre 3-4 Frischlinge und dann lassen wir die 6 Tiere da wieder frei, wo man sie entnommen hat. Ist also unmöglich, da ja in Schweden die Wildschweine ausgestorben waren.

Ähnliches ist in der Nähe von Kassel, da dort Umweltschützer (Zumindest nannten die sich so) ohne nachzudenken Waschbären aus einer Tierversuchsanlage befreiten und frei ließen. Waschbären in Deutschland. Suuuuuper Idee! Das ist so das Paradebeispiel an Artenverfälschung. Da die Wildschweine in S ausgestorben waren, sind eigentlich jetzt gebietsfremde Tiere. Aber wie gesagt: Der arme Kerl hatte sie ja nicht absichtlich freigelassen.
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon vinbergssnäcka am 20.07.2011, 19:07

ne, Pomi, das war sicher keine Absicht....

finde es aber dennoch interessant, da es ein Beispiel aus dem wahren Leben ist...und ich das nun schon so lange mitverfolge...

Damals, also vor vielleicht 12 Jahren...da waren die Meinungen der Menschen hier noch ganz anders. Die meisten fanden es ganz toll, das Wildschweine hier wieder heimisch werden sollten, schliesslich hat es sie ja auch früher hier gegeben...und es gibt ja auch genügend Natur hier....

Im Anfang hätte man die Wildschweine ja noch einfangen oder eventuell abschiessen können...da gab es ein grosses Hallo...

heute, wenn man die Folgen sieht, hätte man es sicher anders gemacht!

Was ich damit sagen wollte: man kann oft nicht voraussehen, welche Folgen durch ein eigentlich kleines Ereignis entstehen können.
Ähnlich fatal könnte ja auch das Rattenbeispiel (übrigens meine Cousins haben mal eine verletzte Wildratte gefunden, die wurde sogar halbwegs zahm) oder warum nicht auch das mit den Weinbergschnecken enden....oder? 8)
liebe Grüße

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Fine am 20.07.2011, 21:20

vinbergssnäcka hat geschrieben:Was ich damit sagen wollte: man kann oft nicht voraussehen, welche Folgen durch ein eigentlich kleines Ereignis entstehen können.

....ist vielleicht etwas OT, aber auch im "Schneckenbereich" gibt es Beispiele dafür, dass durch das Aussetzen einer Art großer Schaden angerichtet wurde.
Wenn ich mich richtig erinnere wurden beispielsweise auf Hawaii Raubschnecken (Euglandina rosea) ausgesetzt um A. fulica zu bekämpfen......Folge ist dass die einheimischen ohnehin schon durch Absammeln und Zerstörung des Lebensraumes gefährdeten Oahu-Tree-Snails (ich glaube Achatinella) die teilweise nur dort und in ganz bestimmten Gebieten in verschiedenen Unter(?)arten vorkommen, noch stärker vom Aussterben bedroht sind.

Das ist natürlich nicht vergleichbar mit dem Ausbringen von H. pomatia in Deutschland, aber ein gutes Beispiel für "gutgemeinte" Eingriffe in die Natur die fatal für manche Arten sein können....auch bei Tieren wie Schnecken.

Naja, warten wir mal ab, ob sich noch etwas Genaueres über die Rechtslage herausfinden lässt...
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon vinbergssnäcka am 21.07.2011, 13:15

Ich habe mich nochmal mit dem Bundesnaturschutzgesetz §40 Absatz 4 auseinandergesetzt.
(4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Künstlich vermehrte Pflanzen sind nicht gebietsfremd, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist. Von dem Erfordernis einer Genehmigung sind ausgenommen
1. der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
2. der Einsatz von Tieren
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
3. das Ansiedeln von Tieren nicht gebietsfremder Arten, die dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen,
4. das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut außerhalb ihrer Vorkommensgebiete bis einschließlich 1. März 2020; bis zu diesem Zeitpunkt sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden.

Artikel 22 der Richtlinie 92/43/EWG ist zu beachten.


Punkt 2 der Ausnahme fällt ja flach, da wohl keiner behaupten kann, man könne Weinbergschnecken zum biologischen Pflanzenschutz einsetzen. :mrgreen:
Bliebe Punkt 3, doch Weinbergschnecken unterliegen nicht dem Jagd- und Fischereirecht, habe da schon nachgeschaut......

So und beispielhaft habe ich mir nun nochmal das Naturschutzgesetz des Landes Baden-Würtemberg vorgenommen:
Dort heisst es ganz eindeutig und dabei geht es auch um NICHT gebietsfremde Arten:
§ 44
Ausbringen und Ansiedeln von Tieren und Pflanzen

(1) Tiere oder gebietsfremde Pflanzen dürfen nur mit Erlaubnis der Naturschutzbehörde in der freien Landschaft ausgebracht oder angesiedelt werden. Als gebietsfremd nach Satz 1 gelten auch Pflanzen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets. Satz 1 und 2 gilt nicht für
1. den Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
2. das Einsetzen von anderen Organismen
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern das Einsetzen einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
3. das Ansiedeln von dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegenden Tieren nicht gebietsfremder Arten.

(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die Gefahr einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten oder eine Gefährdung des Bestands oder der Verbreitung wild lebender Tier- und Pflanzenarten der Mitgliedstaaten oder von Populationen solcher Arten nicht auszuschließen ist oder andere Rechtsvorschriften dem Aussetzen von Tieren entgegenstehen. Artikel 22 der Richtlinie 92/43/EWG, Artikel 11 der Richtlinie 79/409/EWG sowie Artikel 8 Buchst. h des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vom 5. Juni 1992 (BGBl. II 1993 S. 1741) sind zu beachten.

(3) Soweit es aus Gründen des Artenschutzes erforderlich ist, kann die Naturschutzbehörde anordnen, dass ohne Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 ausgebrachte oder angesiedelte Pflanzen und Tiere und deren Nachkommen wieder zu beseitigen oder behördliche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Tiere und Pflanzen zu dulden sind.


Naturschutzgesetz
Zehnter Abschnitt - Ordnungswidrigkeiten (§ 80)

(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
9. entgegen § 44 Abs. 1 Tiere wild lebender Arten oder nicht gebietsheimische Pflanzen wild wachsender Arten ohne Erlaubnis der Naturschutzbehörde ausbringt oder in der freien Natur ansiedelt,
liebe Grüße

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Pomi am 21.07.2011, 15:20

Wer hat eigentlich damit angefangen, Unterabschnitts-Kennzeichnungen (Nummerierungen wie z.B. "b)" ), Kommata und Zeilenumbrüche zu ignorieren? Noch einmal: § 40 Absatz 2a) beschreibt "Tiere nicht gebietsfremder Arten", unter die auch Weinbergschnecken fallen. Erst in Absatz 2b geht es um Pflanzenschutz.

Was das Landesgesetz angeht, da sollte natürlich jeder sich erkundigen, da das Bundesrecht in diesem Fall das Landesrecht nicht ausschließt. Von daher ist es gut, dass Vinbergssnecka da mal das Landesgesetz in BaWü zitiert hat.

Zu deinem letzten Zitat: Aus welcher Fassung ist denn dieser Paragraph? Meine Fassung ist vom 29.07.2009 mit Textnachweis ab 1.3.2010. Da geht es nur bis § 74. Allerdings ist dein zitierter Text dort in § 69 Absatz 17 einen ähnlichen Text mit Verweis auf unseren oftmals zitierten § 40 Abs. 4.
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon vinbergssnäcka am 21.07.2011, 18:45

@Pomi: es geht im gesamten Abschnitt 2 um Pflanzenschutz, sowohl für a) als auch b). Wenn Du Dir mal den Gesetzestext im Orginal anschaust wird es noch deutlicher. Es ist jeweils nach a).... UND nach b)...ein Komma gesetzt.
liebe Grüße

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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Fine am 21.07.2011, 19:07

......und um das mal deutlich zu machen ein Screenshot, denn beim Zitieren erscheint der Text nicht wie im Original:



Warum sollte "zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes" abgesetzt sein wenn es nur zu b) gehört?
Dann müsste dieser Zusatz doch direkt nach dem Komma hinter "...berücksichtigt sind," folgen und der Zeilenumbruch dürfte auch nicht unterschiedlich sein.

Pomi hat geschrieben:Wer hat eigentlich damit angefangen, Unterabschnitts-Kennzeichnungen (Nummerierungen wie z.B. "b)" ), Kommata und Zeilenumbrüche zu ignorieren?

....eine interessante Frage.... :wink:
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Pomi am 21.07.2011, 19:36

Ok, ich habe den Screenshot mit meinem Dokument verglichen und habe festgestellt, dass ich der erste war. ;) *Asche auf mein Haupt*
Vielleicht sollte ich nicht mehr abends 22:00 nach einem arbeitsreichen Tag Gesetzestexte lesen. Irgendwann wird man einfach (betriebs)blind. :-/

Aber nach Fines Rattenbeispiel, welches ja zweifelsohne nicht unter "Pflanzenschutz" fällt, könnte man ja mal weiter spinnen: Ich habe eine fiktive Apfelplantage. Diese möchte ich vor Blattläusen schützen, jedoch will ich das heißbegehrte BIO-Zeichen haben und bin daher auf biologischen Pflanzenschutz angewiesen. Also züchte ich mir Marienkäfer und entlasse dann fleißig 300 Marienkäfer und-larven. Wäre ja im Sinne des BNatSchG. erlaubt. ist nicht gebietsfremd, ist einheimische Art, wurde vielleicht sogar aus der eigenen Gegend entnomen (um Genverfälschung des gemeinen pommerschen Marienkäfers zu vermeiden) und... hab eine Plage, die der ansässigen Fauna ganz ordentlich schaden dürfte. Oder? Über die Quanität habe ich im Gesetzestext jedoch nix gefunden.
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Fine am 21.07.2011, 20:06

Und, wie würdest du den Gesetzestext jetzt bewerten was das Ausbringen von nicht gebietsfremden Arten betrifft? Insbesondere das der H. pomatia?

Was die Marienkäfer angeht.....ich habe keine Ahnung, vielleicht gibt es noch irgendwelche Extra-Bestimmungen welche Arten wie zum Pflanzenschutz eingesetzt werden, da sollen sich dann bitte die Bauern durch die Texte quälen :wink:
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Fine am 22.07.2011, 17:19

Also, ich hab grade noch mal mit einem befreundeten Richter über den Paragraphen 40 gesprochen.
Dieser hat zwar mit dem Naturschutzgesetz nichts zu tun, weiß aber natürlich wie solche Paragraphen zu lesen sind.

Er sagt ganz eindeutig, dass das hier
Von dem Erfordernis einer
Genehmigung sind ausgenommen
[......]
2. der Einsatz von Tieren
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen
Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes
folgendermaßen zu lesen ist:

"Von dem Erfordernis einer Genehmigung sind ausgenommen der Einsatz von Tieren nicht gebietsfremder Arten, zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes"

und

"Von dem Erfordernis einer Genehmigung sind ausgenommen der Einsatz von Tieren gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind, zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes"

"zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes" gehört zu a) und b). Das Wort "Einsatz" verdeutlicht die Zweckgebundenheit und ist nicht gleichzusetzen mit "Einbringen" oder "Ansiedeln".

Ich verlasse mich jetzt mal auf die Auskunft von jemandem der mit Gesetzen zu tun hat :)

....auch wenn ich mich erstmal fragen lassen musste, was ich wohl geraucht hätte um auf so eine Frage zu kommen :lol: 8)
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Re: Weinbergschneckennachwuchs aussetzen?

Beitragvon Geli am 28.07.2011, 17:54

Da für Neulinge oder weitere Interessierte der Thread zu unübersichtlich ist, möchte ich hier kurz ein Fazit, bzw. einen Rat von uns (dem Schnecken-Forum-Team) geben:

Unserer Meinung nach ist es nicht erlaubt Weinbergschneckennachwuchs auszusetzen, wir empfehlen daher die jeweiligen Gesetzesvorschriften einzusehen und sich an diese zu halten!
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